Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße
Begründung
Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, in einem Zug hineinzufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar.
Inhalt
Antrag vom 13.06.2016, OF 104/5
Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, in einem Zug hineinzufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar.Beratung im Ortsbeirat: 5