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Kölner Straße: Gestaltung des Kreisels

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Kreisels Der Magistrat wird aufgefordert, die provisorische Einrichtung des Kreisels zu beenden und ihn zu einem attraktiven Blickfang umgestalten zu lassen. Die Planung soll dem Ortsbeirat zeitnah vorgestellt werden. Begründung: Der Kreisel hat sich an der Stelle bewährt und der Platz soll nun mit der Gestaltung des Kreisels eine optische Aufwertung erfahren. Auch wenn es um einen sehr kleinen Kreisel handelt, nimmt er doch eine exponierte Stelle zwischen Kölner Straße, Koblenzer Straße, Speyerer Straße und dem Europaviertel ein. Wie in der ST 1017/2010 berichtet, gab es noch Abstimmungsbedarf durch die beteiligten Fachämter über Art und Umfang der Ausbau- und Begrünungsarbeiten. Dies dürfte mittlerweile geschehen sein und kann somit jetzt dem Ortsbeirat vorgestellt werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2011, OF 103/1 Betreff: Kölner Straße: Gestaltung des Kreisels Der Magistrat wird aufgefordert, die provisorische Einrichtung des Kreisels zu beenden und ihn zu einem attraktiven Blickfang umgestalten zu lassen. Die Planung soll dem Ortsbeirat zeitnah vorgestellt werden. Begründung: Der Kreisel hat sich an der Stelle bewährt und der Platz soll nun mit der Gestaltung des Kreisels eine optische Aufwertung erfahren. Auch wenn es um einen sehr kleinen Kreisel handelt, nimmt er doch eine exponierte Stelle zwischen Kölner Straße, Koblenzer Straße, Speyerer Straße und dem Europaviertel ein. Wie in der ST 1017/2010 berichtet, gab es noch Abstimmungsbedarf durch die beteiligten Fachämter über Art und Umfang der Ausbau- und Begrünungsarbeiten. Dies dürfte mittlerweile geschehen sein und kann somit jetzt dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2011, TO I, TOP 24 Die Vorlage OM 103/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 650 2011 Die Vorlage OF 103/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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