Eingeschränktes Halteverbot an der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweitern
Begründung
Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das neu eingerichtete eingeschränkte Halteverbot Z 286 StVO an der Vilbeler Landstraße zwischen Siedlerstraße und Leuchte das jetzt standardmäßig zwischen 7.00 Uhr und 12.00 Uhr gilt auf 2 Stunden Haltezeit in diesen Stunden zu erweitern, um die Dauerparker auszuschließen, den Patienten des Ärztehauses aber ausreichend Behandlungszeitraum zu bieten und den Besuch von Gewerbebetrieben zu ermöglichen. Begründung: Die Parkplätze sind jetzt meistens leer, weil für die kurze Haltemöglichkeit kaum Bedarf besteht. Andererseits werden auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit dem Ärztehaus, einem Restaurant und anderen Gewerbebetrieben verzweifelt Parkplätze gesucht, weil die Wartezeiten bei den Ärzten in der Regel länger als 2 bis 3 Minuten sind und nicht ausreichend Parkplätze vorhanden sind.