Unterliederbach: Wann erfolgt die Beschattung des Spielplatzes in der Parkstadt?
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Beschattung des Spielplatzes in der Parkstadt? Vorgang: OM 2370/22 OBR 6; ST 2296/22 In der OM 2370/2022 wurde gefordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um auf dem neu errichteten Spielplatz in der Unterliederbacher Parkstadt kurzfristig eine ausreichende Beschattung zu sorgen. In der zugehörigen Stellungnahme des Magistrats ST 2296/2022 wurde mitgeteilt, dass sich dieser Spielplatz noch nicht in städtischem Vermögen befindet, sondern sich im Eigentum des Investors, der Beratungsgesellschaft der Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF) befindet. Die Übertragung der Flächen war für Ende 2022 vorgesehen, so dass der Magistrat sich dann mit der Situation auseinander setzten wollte und 2023 Abhilfe in Aussicht gestellt hat.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.05.2024,
OF 1025/6 Betreff: Unterliederbach: Wann erfolgt die
Beschattung des Spielplatzes in der Parkstadt? Vorgang: OM 2370/22 OBR 6; ST 2296/22 In der OM 2370/2022 wurde
gefordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um auf dem neu errichteten
Spielplatz in der Unterliederbacher Parkstadt kurzfristig eine ausreichende
Beschattung zu sorgen. In
der zugehörigen Stellungnahme des Magistrats ST 2296/2022 wurde mitgeteilt,
dass sich dieser Spielplatz noch nicht in städtischem Vermögen befindet,
sondern sich im Eigentum des Investors, der Beratungsgesellschaft der
Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF) befindet. Die Übertragung der
Flächen war für Ende 2022 vorgesehen, so dass der Magistrat sich dann mit der
Situation auseinander setzten wollte und 2023 Abhilfe in Aussicht gestellt
hat. Dies vorausgeschickt, möge der der
Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu
beantworten: 1. Befindet sich die Fläche
mittlerweile im Besitz der Stadt Frankfurt am Main? 2. Wenn ja, wann hat sich der Magistrat mit der
Situation auseinandergesetzt und 3. wann wird die in Aussicht gestellte Abhilfe
geschaffen? Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.06.2022, OM 2370
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.09.2022, ST 2296
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6
am 28.05.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 956 2024
Die Vorlage OF 1025/6 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme