Radroute 7 ausbauen II: Radverkehrsführung zwischen Friedlebenstraße und Walter-Leiske-Straße
Begründung
Radverkehrsführung zwischen Friedlebenstraße und Walter-Leiske-Straße Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Die Radroute führt an dieser Stelle über einen Weg, den zu befahren das (in beiden Fahrtrichtungen aufgestellte) Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art untersagt. Wegweiser scheinen Radfahrer zur illegalen Benutzung dieses Weges zu ermuntern (Bild10). Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Problematik durch Anbringung des Zeichens 1022.10 Radfahrer frei behoben werden kann. Nach Möglichkeit sollte zudem der Abstand zwischen den Pollern erhöht werden, die Autos an der Durchfahrt hindern, damit Radfahrer leichter passieren können (Bild 9). Alternativ wäre die Verlegung der Radroute in Betracht zu ziehen. Anlage RadrouteAusbauen2 (ca. 575 KB)