Aufhebung des Halteverbots zwischen Julius-Brecht-Straße 8 und 10
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
In der Vergangenheit fuhr die Bus-Linie 27 regelmäßig durch die Julius-Brecht-Straße. Da die Busse insbesondere den Kurvenbereich zwischen der Julius-Brecht-Straße 8 und 10 nur sehr problembehaftet passieren konnten, wurde auch nordseitig ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Durch die zwischenzeitlich geänderte Linienführung der Bus-Linie 27 ist die damals notwendigerweise zu Recht getroffene Maßnahme obsolet. Die vor Ort sehr angespannte Parkplatzsituation könnte dadurch mit einfachsten Mitteln legalisiert entlastet werden.
Inhalt
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2020, OF 1006/10
Betreff: Aufhebung des Halteverbots zwischen
Julius-Brecht-Straße 8 und 10 In der Vergangenheit fuhr die Bus-Linie 27 regelmäßig
durch die Julius-Brecht-Straße. Da die Busse insbesondere den Kurvenbereich
zwischen der Julius-Brecht-Straße 8 und 10 nur sehr problembehaftet passieren
konnten, wurde auch nordseitig ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Durch die zwischenzeitlich geänderte Linienführung
der Bus-Linie 27 ist die damals notwendigerweise zu Recht getroffene Maßnahme
obsolet. Die vor Ort sehr angespannte Parkplatzsituation könnte dadurch mit
einfachsten Mitteln legalisiert entlastet werden. Daher wird der Magistrat gebeten, das nicht mehr
notwendige absolute Halteverbot zwischen dem Fußgängerüberweg (Jugendhaus) und
der Litfaßsäule vor der Julius-Brecht-Straße 8 wieder aufzuheben sowie den
nordseitigen Fahrbahnbereich (s. Plan) als Fahrzeugabstellfläche
freizugeben. . Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR
10 am 17.06.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6174 2020
Die Vorlage OF 1006/10 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Beratungsverlauf 1 Sitzung
41
41. Sitzung OBR 10
TO I
Einstimmige Annahme