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Unnötige Fahrten im Karpfenweg unterbinden

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Höhe der Westhafenbrücke im Karpfenweg das Verkehrszeichen Nr. 250 "Durchfahrt verboten" mit dem Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger frei" und dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" aufstellen zu lassen Begründung: Kommunaler Klimaschutz und Maßnahmen gegen das drohende Dieselfahrverbot beinhalten, dass sinnlose CO2 Emissionen durch das Cruisen hunderter Fahrzeuge, die bis zum Wendehammer fahren, dort wenden und zurück fahren ohne ein Anliegen zu haben, schnell beendet werden sollten.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 1003/1 Betreff: Unnötige Fahrten im Karpfenweg unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Höhe der Westhafenbrücke im Karpfenweg das Verkehrszeichen Nr. 250 "Durchfahrt verboten" mit dem Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger frei" und dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" aufstellen zu lassen Begründung: Kommunaler Klimaschutz und Maßnahmen gegen das drohende Dieselfahrverbot beinhalten, dass sinnlose CO2 Emissionen durch das Cruisen hunderter Fahrzeuge, die bis zum Wendehammer fahren, dort wenden und zurück fahren ohne ein Anliegen zu haben, schnell beendet werden sollten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 443 2019 Die Vorlage OF 1003/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF

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