Schild "Städtische Grünanlage" Gleisfeldpark anbringen + Schild "Anleinungspflicht" erneuern
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) das Schild "Städtische Grünanlage" mit Verweis auf die städtische Grünanlagensatzung an den Zugängen zum Gleisfeldpark anzubringen, b) das Schild "Hunde an kurzer Leine führen" zu erneuern.
Begründung
Im Gleisfeldpark fehlen noch immer die Hinweise auf eine städtische Grünanlage mit Verweis auf die zugehörige Grünanlagensatzung. Das Schild "Private Grünanlage" wurde inzwischen entfernt. Da eine vorangegangene Reinigung des südöstlichen Schildes "Hunde an kurzer Leine führen" nicht rückstandslos möglich war, soll es erneuert werden, um die Lesbarkeit wieder barrierefrei zu gewährleisten.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Zu Ziffer 1.: CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Zu Ziffer 2.: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)