Aufstellen einer Geschwindigkeitsmesstafel vor der Hellerhofschule
Begründung
Geschwindigkeitsmesstafel vor der Hellerhofschule Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, in der Idsteiner Straße vor der Hellerhofschule (stadtauswärts) eine Geschwindigkeitsmesstafel dauerhaft anbringen zu lassen. Zudem soll der Magistrat prüfen und berichten, inwieweit die Möglichkeit besteht, die Messtafel über Sponsoren finanzieren zu lassen. Dabei wäre im Gegenzug für die Finanzierung ein Hinweise des oder der Sponsoren unterhalb der Messtafel anzubringen. Begründung: Geschwindigkeitsmesstafeln helfen dabei mit, insbesondere an Gefahrenstellen wie vor Schulen, Kindergärten, an Stellen mit hohem Fußgängerverkehr und sonstigen sicherheitsrelevanten Bereichen innerhalb von Wohngebieten, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu überwachen. Die Geschwindigkeitsmesstafel appelliert an das Verantwortungsbewusstsein des Autofahrers, indem sie ihm die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit direkt vor Augen führt. Sie leistet somit einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Zudem werden Autofahrer - zusätzlich zu den bereits vorhandenen Piktogrammen auf der Fahrbahn - auf die auf der Idsteiner Straße geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern hingewiesen. Diese Sensibilisierung kann helfen Unfälle zu vermeiden.