Erneuerung des hölzernen Pavillons im Freizeitpark Kalbach
Begründung
im Freizeitpark Kalbach Der/die Ortsvorsteher/in wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Grünflächenamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat hat durch Beschluss OM 4348 vom 18.6.2010 kenntlich gemacht, dass die Erhaltung eines hölzernen Pavillons im Freizeitpark Kalbach als Unterstellmöglichkeit für notwendig erachtet wird. Da der ältere Pavillon nach Ihren Aussagen wegen gravierender Schäden nicht erhalten werden konnte, hat der Ortsbeirat die Errichtung eines neuen Pavillons beschlossen und dafür die Finanzmittel aus seinem Ortsbeiratsbudget bereitgestellt. Im Jahr 2011 war der Pavillon durch Absperrungen nicht benutzbar. Zum Jahresende erfolgte seine Beseitigung. Obwohl die Finanzmittel aus dem Ortsbeiratsbudget bereits seit dem 26.11.2010 und ergänzend vom 6.5.2011 bereitgestellt sind, hat es den Anschein, dass es der Verwaltung nicht möglich ist, diese kleine Maßnahme umzusetzen. Der Ortsbeirat bittet um Mitteilung, welche Hindernisse der Erneuerung des Pavillons im Wege stehen und zu welchem Zeitpunkt die Neuerrichtung erfolgen kann.
Inhalt
Antrag vom 12.03.2012, OF 100/12
Betreff: Erneuerung des hölzernen Pavillons im Freizeitpark Kalbach Der/die Ortsvorsteher/in wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Grünflächenamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat hat durch Beschluss OM 4348 vom 18.6.2010 kenntlich gemacht, dass die Erhaltung eines hölzernen Pavillons im Freizeitpark Kalbach als Unterstellmöglichkeit für notwendig erachtet wird. Da der ältere Pavillon nach Ihren Aussagen wegen gravierender Schäden nicht erhalten werden konnte, hat der Ortsbeirat die Errichtung eines neuen Pavillons beschlossen und dafür die Finanzmittel aus seinem Ortsbeiratsbudget bereitgestellt. Im Jahr 2011 war der Pavillon durch Absperrungen nicht benutzbar. Zum Jahresende erfolgte seine Beseitigung. Obwohl die Finanzmittel aus dem Ortsbeiratsbudget bereits seit dem 26.11.2010 und ergänzend vom 6.5.2011 bereitgestellt sind, hat es den Anschein, dass es der Verwaltung nicht möglich ist, diese kleine Maßnahme umzusetzen. Der Ortsbeirat bittet um Mitteilung, welche Hindernisse der Erneuerung des Pavillons im Wege stehen und zu welchem Zeitpunkt die Neuerrichtung erfolgen kann.Beratung im Ortsbeirat: 12