Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Ämtern und gewählten Bürgervertretern
Inhalt
Anregung vom 28.08.2009, OA 968 entstanden aus Vorlage: OF 880/5 vom 07.08.2009
Betreff: Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Ämtern und gewählten Bürgervertretern Vorgang: V 917/09 OBR 5; ST 831/09 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Ämter wie die Bauaufsicht zu einer moderneren Informationspolitik anzuhalten. Begründung: Aus Sicht des Ortsbeirates ist insbesondere die Frage 2 der V 917 nicht vollständig beantwortet. Aus dem Aufgabengliederungsplan der Stadt Frankfurt (siehe Anhang) geht unter Punkt 3 hervor, dass die Oberbürgermeisterin der Bauaufsicht auch die Wahrnehmung gemeindlicher Belange übertragen hat. Damit wäre das Einvernehmen gem. § 36 BauGB - abgesehen von den Vorbehaltsgebieten - der Bauaufsicht übertragen und somit hat die Bauaufsicht Teil an der Ausübung gemeindlicher Aufgaben. Als Beispiele für offene und vorausschauende Informationspolitik sind hier Grünflächenamt, Umweltamt oder Straßenverkehrsamt zu nennen, deren Informationspolitik zu anstehenden Maßnahmen selbstverständlich über das rechtlich zwingend vorgeschriebene Maß hinausgehen. Auf einem Grundstück am Haardtwaldplatz wurden vor einigen Wochen mehrere Bäume gefällt. Die Mitglieder des Ortsbeirats 5 wurden von zahlreichen Anwohnern um Auskunft über den Hintergrund der Rodung gebeten, die mangels Information nicht gegeben werden konnte. Dies führte zu Missverständnissen und Verärgerungen auf Seiten von Bürgern und Mitgliedern des Ortsbeirates 5, die über bessere Informationspolitik seitens der Frankfurter Bauaufsicht sicherlich zu vermeiden gewesen wären. Der Ortsbeirat 5 hofft in der Zukunft auf Verbesserung der Situation. Anlage 1 (ca. 15 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5