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Fragen zu Luftverunreinigungen durch Flugverkehr endlich beantworten! Bericht des Magistrats vom 31.10.2008, B 685

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 13.01.2009, OA 776 entstanden aus Vorlage: OF 1019/6 vom 21.12.2008

Betreff: Fragen zu Luftverunreinigungen durch Flugverkehr endlich beantworten! Bericht des Magistrats vom 31.10.2008, B 685 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Vorlage B 685/08 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

  2. Der Magistrat wird dringend aufgefordert, nunmehr schleunigst eine Antwort auf die angesprochenen Fragen (NR 350/01) bzw. Vorschläge (NR 297/01) zu geben.

  3. Insbesondere soll der Magistrat darlegen, ob er nun, wie im Bericht B 217/07 angekündigt, eine Stellungnahme zu den angesprochenen Themen abgegeben hat, wenn nein, warum nicht, wenn ja, was denn der Inhalt dieser Stellungnahme gewesen ist. Begründung: Der Magistrat gibt in seinem Bericht B 685/08 keinerlei Antwort auf die gestellten Fragen, die sich teilweise sehr ausführlich mit Fragen zur Luftverunreinigung durch den Flugverkehr im Umfeld des Frankfurter Flughafens befassen. Stattdessen verweist der Magistrat auf seinen Bericht vom 27.04.2007, B 217, und suggeriert, dass in diesem Bericht bereits alle Fragen beantwortet seien. Die Vorlage B 685/08 ist dieser Logik folgend auch nicht als Zwischenbericht, sondern als abschließender Bericht deklariert. Macht man sich aber die Mühe, einmal nachzuschauen, was denn im B 217/07 eigentlich steht, muss man sich über die Antwort des Magistrats schon sehr wundern. Dort war nämlich zu lesen: "Alle Fragen zu Emissionen und zur Luftbelastung durch den Flugverkehr und den Betrieb des Flughafens sind wesentliche Bestandteile der Prüfungen, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens von der hierfür zuständigen Hessischen Landesregierung durchzuführen sind. Der Magistrat wird zu den aktuell vorliegenden ergänzenden Planunterlagen Stellung nehmen. Die Entscheidung über zu treffende Maßnahmen liegt bei der Hessischen Landesregierung." Nichts weiter, keine Antwort auf die gestellten Fragen, aber der Hinweis auf eine zukünftig erfolgende Stellungnahme. Daraufhin nahm die Stadtverordnetenversammlung den Bericht B 217/07 nur als Zwischenbericht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Vorlage OA 399/07 OBR 6 zur Kenntnis, in der es hieß: "Der Magistrat wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeirat 6 darüber in Kenntnis zu setzen, welche Stellungnahme er zu den aktuell vorliegenden ergänzenden Planunterlagen abgeben wird." Jetzt muss eineinhalb Jahre später die Frage gestellt werden, ob der Magistrat inzwischen, wie im Bericht B 217/07 damals angekündigt, eine Stellungnahme abgegeben hat, was deren Inhalt ist, und vor allem, wie denn nun der Magistrat die gestellten Fragen beantworten kann. Es kann jedenfalls nicht sein, dass wichtige Fragen, die sich mit Umweltproblemen und letztlich dem Schutz der Bevölkerung befassen, einfach gar nicht beantwortet werden. Beispielhaft sei eine Frage herausgegriffen: Der Magistrat wurde aufgefordert, über die vom TÜV Süddeutschland seit 1999 auf dem Flughafengelände ermittelten triebwerkrelevanten Immissionen zu berichten (u. a. Ethylbenzol, Styrol, Mesitylen, Naphthalin, Phenol - gesundheitlich bedenkliche Stoffe, die sicher nicht ohne Grund vom TÜV dort gemessen werden). Ist der Magistrat wirklich nicht in der Lage, zu dieser Frage eine Antwort zu geben? Wieso ist er nicht in der Lage? Liegen dem Magistrat die Ergebnisse des TÜV Süddeutschland nicht vor, oder hält der Magistrat die Ergebnisse für zu problematisch, um sie der Öffentlichkeit mitzuteilen? Oder befasst sich der Magistrat erst gar nicht mit dem Thema? Wieso weicht der Magistrat der Beantwortung dieser Frage so lange aus? Ebenso verhält es sich auch mit den anderen gestellten Fragen. Die Fragen werden weder beantwortet, noch erfährt man, wieso der Magistrat auf die Fragen keine Antworten gibt. Angesichts der Bedeutung, die das Thema Flughafen in der Öffentlichkeit hat, ist diese Haltung des Magistrats unverständlich. Wenn der Magistrat der Überzeugung ist, dass vom Flughafengelände keine relevanten Umweltbelastungen ausgehen, wäre es doch ein Leichtes, dies der Öffentlichkeit auch mitzuteilen. Wenn dem aber nicht so sein sollte, ist es die unbedingte Pflicht des Magistrats, die Menschen über diesen Sachverhalt zu informieren! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 31.10.2008, B 685

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