Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Instandsetzung des Bürgersteigs Grethenweg 112 bis 118

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 24.10.2008, OA 758 entstanden aus Vorlage: OF 614/5 vom 24.08.2008

Betreff: Instandsetzung des Bürgersteigs Grethenweg 112 bis 118 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bürgersteig vor den Wohnhäusern Grethenweg 112 bis 118 mit Verbundsteinpflaster neu zu gestalten (wie im Verlauf des gesamten Grethenweges). Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Vorgartensatzung Anwendung findet und im positiven Fall darauf hinzuwirken, dass diese uneingeschränkt Berücksichtung findet. Begründung: Seit Jahren ist in diesem Straßenverlauf der Bürgersteig in einem jammervollen Zustand. In diesem Bereich ist der Bürgersteig mit einer Teerschicht überzogen und wird als Abstellfläche für Fahrzeuge zweckentfremdet. Die Flächen, die üblicherweise als Vorgarten genutzt werden, sind ebenfalls mit einer unzureichenden Teerschicht überzogen und für die Fußgänger äußerst gefährlich mit Unebenheiten und Schlaglöchern übersät. Dieser Zustand stellt eine erhebliche Gefahr für die Fußgänger dar und ist dem gesamten Straßenbild des Grethenweges abträglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5