Schutz der Privatsphäre im Grüngürtel
Vorlagentyp: OA
Inhalt
Anregung vom 22.09.2008, OA 738 entstanden aus Vorlage: OF 129/14 vom 07.09.2008
Betreff: Schutz der Privatsphäre im Grüngürtel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,
- die öffentlichen Wege im Grüngürtel und den Auen (Baumstücke - Streuobstwiesen) in der Gemarkung Harheim zu kennzeichnen,
1.1 an markanten Stellen Freizeitaktive zusätzlich darauf hinzuweisen, unbedingt auf den gekennzeichneten Wegen zu bleiben. - die von der Bevölkerung unbefugt genutzten Flächen zum aktuellen Rohlandbaupreis aufzukaufen, sofern der Schutz privaten Geländes nicht ausreichend durch die Stadtverwaltung gewährleistet werden kann, 2.1 kein Karten- oder Werbematerial mehr herauszugeben, das Pfade und Wege über Flure privater Eigentümer ausweist, als seien diese Wegeverbindungen öffentlicher Raum, wie z. B. in Harheim und Nieder-Eschbach "Am Honigberg".
- zu berichten, wie derzeit der Feldschutz seinen Dienst verrichtet. Begründung: Es ist mit steigender Tendenz wahrzunehmen, dass Freizeitsportler, Wanderer, Radfahrer, Spaziergänger, mit oder ohne Hund, in Feld, Wald und Wiesen sich auch auf nicht öffentlichen Flächen aufhalten oder bewegen. Hauptsächlich dieser Personenkreis hat eine Art "Gewohnheitsrecht" entwickelt, das einhergeht mit Diebstahl von Baum- und Feldfrüchten, die in Tragetaschen oder Kinderwagen in Mengen abtransportiert werden, die oft über den einfachen Mundraub weit hinausgehen. Unerklärlicherweise geben Umweltamt sowie Naturschutzbehörde Wanderkarten und Flyer heraus oder beteiligen sich an diesen, auf denen Trampelpfade durch privaten Raum eingezeichnet sind, wie z. B. in Harheim und Nieder-Eschbach "Am Honigberg". Eingriffe in die Privatsphäre werden so billigend in Kauf genommen. Alles hat seinen Wert. Daher kann es nicht angehen, dass die Behörde hier zusieht, gar fördert, wie unberührter Naturraum immer mehr zum Freizeitpark wird und das Landschaftsschutzgebiet zum Grillplatz degeneriert. Leidtragende sind die Grundstückseigentümer. Auf ihnen lasten Verantwortung und Kosten wie Berufsgenossenschaft, Grundsteuer und die Landschaftspflege. Sie müssen für die Wiederbepflanzung sorgen, sonst erwartet sie eine saftige Strafe nach dem Bußgeldkatalog. Selbst bei Sturm- oder Wühlmausschäden ist der Eigentümer verantwortlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14