Für den Grüngürtel muss das Grünflächenamt zuständig sein!
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Anregung vom 09.09.2008, OA 730 entstanden aus Vorlage: OF 394/4 vom 22.08.2008
Betreff: Für den Grüngürtel muss das Grünflächenamt zuständig sein! Vorgang: ST 680/08 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass das Teilstück des Grüngürtels zwischen Hanauer Landstraße und Mainufer von den Marktbetrieben und den Hafenbetrieben auf das Grünflächenamt übertragen wird. Begründung: Die im Osten Frankfurts bestehende Lücke des Grüngürtels befindet sich insbesondere zwischen der Hanauer Landstraße und dem Mainufer in einem trostlosen Zustand. Herumstehender Sperrmüll, halb eingerissene Zäune und viele Schlaglöcher prägen das Bild. Gleichwohl wird diese Wegeverbindung von der Bevölkerung doch schon jetzt gerne genutzt. Der Magistrat seinerseits sieht bisher keine Handlungsmöglichkeiten und verweist in der Stellungnahme ST 680/08 zudem darauf, dass sich der betreffende Abschnitt "teilweise im Eigentum der Marktbetriebe und teilweise im Eigentum der Hafenbetriebe" befände. Der Ortsbeirat versteht, dass diese städtischen Betriebe für die vom Ortsbeirat erbetene einfache Herrichtung des Weges keine Mittel zur Verfügung stellen können, da dies ihren Aufgaben nicht entspricht. Das Grünflächenamt hingegen ist für den Grüngürtel originär zuständig. Der Ortsbeirat bittet deshalb die Stadtverordnetenversammlung, das in Rede stehende Teilstück des Grüngürtels dem Grünflächenamt zu übertragen, um dann zu einer Verbesserung der Wegeverbindung zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4