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Fahrradstreifen rot einfärben

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 10.12.2015, OA 701 entstanden aus Vorlage: OF 885/3 vom 29.10.2015

Betreff: Fahrradstreifen rot einfärben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Fahrradstreifen in Frankfurt aus Sicherheitsgründen an Gefahrenstellen, insbesondere an Kreuzungen, Furten und Haltestellen, rot einzufärben, kombiniert mit dem konsequenten Aufbringen von Fahrrad-Piktogrammen. Begründung: Das rote Einfärben von Fahrradstreifen (plus Piktogramme) ist in anderen Städten wie Berlin, Bremen, Bielefeld, Karlsruhe geübte Praxis, wie der ADFC berichtet. Der Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer ist immens: Autofahrern wird beim Abbiegen und Abstellen des Pkw viel stärker bewusst, wo Radfahrer Vorfahrt haben und was Tabuzonen zum Halten und Parken sind, Fußgänger und Radfahrer kommen sich auf geteilten Bürgersteigen bei mangelnder Aufmerksamkeit nicht mehr so gefährlich in die Quere und zusammen mit dem Aufbringen von Fahrrad-Piktogrammen entsteht so für alle Verkehrsteilnehmer eine wesentlich übersichtlichere und sicherere Situation. Gerade auf der Rückseite von Haltestellen (z. B. Haltestelle "Rohrbachstraße", beidseitig auf der Friedberger Landstraße) kommt es im Durcheinander von eilig Ein- und Aussteigenden und Radfahrern zu sehr gefährlichen Situationen. Noch kritischer wird es, wenn dann noch viele Schüler und Schülerinnen eine Haltestelle frequentieren. Ein gelungenes Beispiel in Frankfurt, das Schule machen sollte, ist umgekehrt der Kreuzungsbereich Burgstraße, Comeniusstraße, Saalburgallee. Dieser hat sich durch die rote Einfärbung der Radstreifen deutlich verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 46
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 13
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage OA 701 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne AGP
Ablehnung:
SPD Linke BFF FDP STV DR RAHN
Sitzung 13
OBR 3
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle