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Parkhaus Saalbau Griesheim

Vorlagentyp: OA

Anregung

Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welche Möglichkeiten gesehen werden, 1. die Parkgebühren im Parkhaus der Saalbau Griesheim zu reduzieren (jetzt 2,50 Euro für die erste Stunde und jede weitere Stunde einen Euro - vorher je 50 Cent!), um weiterhin eine kostengünstige Parkmöglichkeit für die Nutzer zu gewährleisten; 2. um sicherzustellen, dass die Parkscheinautomaten nicht ständig defekt sind und so Kartenzahlung bzw. das Bezahlen mit Geldscheinen nicht möglich ist; 3. um die Parkgarage nachts wieder mit Gittern zu verschließen.

Begründung

Im Sommer 2024 hat die Saalbau den Betrieb des Parkhauses im Bürgerhaus Griesheim an die Parkhaus-Betriebsgesellschaft Frankfurt mbH "outgesourced". Damit geht neben einer neuen Schrankenanlage auch eine drastische Preiserhöhung einher. Die Preispolitik ist insbesondere für Kurzzeit-Nutzer vor dem Hintergrund nicht nachvollziehbar, wenn sie nur ein bis zwei Stunden dort sind, die Bücherei oder auch die nahen Einkaufsmöglichkeiten nutzen wollen. Noch kostenträchtiger wird es für aktive Vereinsmitglieder, wie z. B. dem Karnevalsverein oder dem Akkordeonorchester bzw. den Eltern der aktiven Kinder: Viele Aktive kommen mit Gepäck aus umliegenden Gemeinden oder aus anderen Teilen Frankfurts, die spät abends eben nicht mehr mit der S-Bahn nach Hause wollen oder können. Dies ist durch die gesperrte Fußgängerunterführung in Griesheim ohnehin mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden. Eine Trainingseinheit von 90 Minuten kostet somit also mindestens 3,50 Euro (vorher einen Euro!), mit Umziehzeiten 4,50 Euro (anstatt 1,50 Euro). Das bewirkt weiteren Parkdruck auf den umliegenden Straßen, um Parkgebühren zu sparen, und die Vereine befürchten, dass Mitglieder den Verein verlassen, da die Parkgebühren die Höhe eines Jahresbeitrags erreichen. Bei längeren Veranstaltungen kommt man auf einen Betrag von ca. zehn Euro. Das Parkhaus im Saalbau Griesheim befindet sich nicht auf der Zeil, dort könnte man die Preise eher begründen. In Griesheim passt die Preisgestaltung nicht. Auch wurde geschildert, dass der Automat länger defekt ist. Er nimmt weder Scheine noch eine Kartenzahlung an. Nutze man dann den Service-Knopf, ginge bei der Parkhaus Betriebsgesellschaft meist niemand ans Telefon. Erreicht man überraschend doch jemanden, so wird man mit dem Hinweis, man könne sich doch irgendwo Münzgeld organisieren, abgewiesen. Außerdem bleibt die Garage häufig auch dann geöffnet, wenn das Bürgerhaus selbst geschlossen ist. Dies zieht insbesondere in der nun kälteren Jahreszeit Menschen an, die sich dort unberechtigt aufhalten. Die Hausverwalter sind angehalten, dort für Sicherheit und Sauberkeit zu sorgen, was ihnen allerdings aufgrund des Arbeitsdrucks und des nicht unerheblichen Risikos beim Eingreifen (Stichwort: körperliche Auseinandersetzungen) kaum möglich ist. Die Bürgerhäuser, wie die Saalbauten früher einmal hießen, waren seinerzeit für die Bürger und Vereine gebaut worden. Diese Bedeutung gilt auch heute noch.

Beratungsverlauf 8 Sitzungen

Sitzung 31
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 24
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage OA 496 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU ÖkoLinX-ELF Linke AFD BFF-BIG
Sitzung 31
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 21
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage OA 496 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung 38
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 6
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 6
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 6
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 43
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle