Historische Hoheitsgrenzsteine sichern und erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 25.11.2013, OA 444 entstanden aus Vorlage:
OF 134/14 vom
11.11.2013 Betreff: Historische Hoheitsgrenzsteine sichern und
erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Planung und
Ausführung des Bebauungsplans Nr. 516 die historischen Hoheitsgrenzsteine
zwischen Harheim und Bonames sowie zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu
sichern, möglichst nicht zu entfernen und hilfsweise in den Grenzsteingärten
(Lapidarien) der betroffenen Stadtteile aufzustellen. Die Aufteilung der Steine
unter den betroffenen Stadtteilen für die Lapidarien erfolgt im Einvernehmen
mit den betreffenden Ortsbeiräten. Der Dreigemarkungspunkt (Harheim, Bonames,
Nieder-Eschbach) am Ende der Galgenstraße in Bonames und unter Terrain ist von
der Bebauung frei zu halten und zu gestalten, etwa durch eine Pflasterung mit
Dreieck und Grenzlinien sowie den Buchstaben "H, B, NE" zwischen den
Grenzlinien. Begründung: Die kulturhistorische Bedeutung der historischen
Hoheitsgrenzsteine der alten Hoheitsgrenzen soll beachtet bleiben und bewusst
gemacht werden. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Erhaltung dieser
Bodendenkmale. Sowohl in Lapidarien als auch am originären Standort werden die
Denkmale von der Öffentlichkeit gewürdigt. Hinsichtlich des
Dreigemarkungspunktes soll durch eine Markierung, etwa in der Pflasterung,
seine kuturhistorische Bedeutung auch in Zukunft erfahrbar sein. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 15
Versandpaket: 04.12.2013 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR
15 am 17.01.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OA 444 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP
32 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage OA 444 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten
gegen RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung des OBR
10 am 21.01.2014, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage OA 444 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 54
Beschluss: Der Vorlage OA 444 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und ÖkoLinX-ARL gegen RÖMER (= vereinfachtes Verfahren)
Beschlussausfertigung(en): § 4199, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 00