Historische Hoheitsgrenzsteine sichern und erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach
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Anregung vom 25.11.2013, OA 444 entstanden aus Vorlage: OF 134/14 vom 11.11.2013
Betreff: Historische Hoheitsgrenzsteine sichern und erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Planung und Ausführung des Bebauungsplans Nr. 516 die historischen Hoheitsgrenzsteine zwischen Harheim und Bonames sowie zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu sichern, möglichst nicht zu entfernen und hilfsweise in den Grenzsteingärten (Lapidarien) der betroffenen Stadtteile aufzustellen. Die Aufteilung der Steine unter den betroffenen Stadtteilen für die Lapidarien erfolgt im Einvernehmen mit den betreffenden Ortsbeiräten. Der Dreigemarkungspunkt (Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach) am Ende der Galgenstraße in Bonames und unter Terrain ist von der Bebauung frei zu halten und zu gestalten, etwa durch eine Pflasterung mit Dreieck und Grenzlinien sowie den Buchstaben "H, B, NE" zwischen den Grenzlinien. Begründung: Die kulturhistorische Bedeutung der historischen Hoheitsgrenzsteine der alten Hoheitsgrenzen soll beachtet bleiben und bewusst gemacht werden. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Erhaltung dieser Bodendenkmale. Sowohl in Lapidarien als auch am originären Standort werden die Denkmale von der Öffentlichkeit gewürdigt. Hinsichtlich des Dreigemarkungspunktes soll durch eine Markierung, etwa in der Pflasterung, seine kuturhistorische Bedeutung auch in Zukunft erfahrbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 04.12.2013