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Das Radfahren nachhaltig fördern und älteren Menschen bequeme Nahmobilität ermöglichen

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2018, OA 307 entstanden aus Vorlage: OF 696/1 vom 29.07.2018 Betreff: Das Radfahren nachhaltig fördern und älteren Menschen bequeme Nahmobilität ermöglichen Für viele ältere Menschen ist das Radfahren eine gute und bequeme sowie gesund erhaltende Möglichkeit, sich in der Stadt fortzubewegen. Ein großes Problem ist allerdings für viele Menschen, das Rad aus dem Keller zu tragen oder es dorthin zurückzubringen. Ähnliche Probleme haben Menschen, die für Wege außerhalb der Wohnung auf den Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind. Besonders aus der Altstadt ist zu hören, dass immer mehr Seniorinnen und Senioren mit den geschilderten Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen eines Pilotversuchs im Bereich der Flächen Limpurgergasse/Buchgasse 4 und 6 in Zusammenarbeit mit dem Radfahrbüro und der Vermieterin der anliegenden Wohnungen einen geschützten Abstellbereich für Fahrräder, E- Bikes, Rollstühle und Rollatoren zu errichten und die Nutzung interessierten Mieterinnen und Mietern gegen Zahlung eines Entgeltes zu ermöglichen. Verläuft der Versuch erfolgreich, sollen weitere Standorte gesucht und das Angebot ausgeweitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 40 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 307 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3245, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 32 1