Lärmschutz an der A 66 - Bürger schützen, Chaos beenden!
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 11.05.2010, OA 1123 entstanden aus Vorlage:
OF 717/7 vom
26.04.2010 Betreff: Lärmschutz an der A 66 - Bürger schützen, Chaos
beenden! Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, sich
in Verhandlungen mit dem Land Hessen dafür einzusetzen, dass ab dem
Nordwestkreuz in Richtung Stadtmitte bis zum Autobahnende aus Lärmschutzgründen
eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h gilt. Begründung: Das Land
Hessen hat in den vergangenen Wochen eine Reihe von
Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben, weil die Sicherheitslage nach Ansicht
von Experten eine höhere Geschwindigkeit zulässt. Der Lärmschutz im
Besiedlungsbereich spielte bei diesen Entscheidungen augenscheinlich keine
Rolle. Im Bereich des Ortsbezirks 7 hat
dies zu der grotesken Situation geführt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen
zwischen Eschborner Dreieck und der Ausfahrt Ludwig-Landmann-Straße gleich
dreimal wechseln und just kurz vor der genannten Ausfahrt wieder 120 km/h
erlaubt sind. Zur Belustigung der Autofahrer wird diese Begrenzung auch noch
mit dem Lärmschutz begründet. Der Ortsbeirat möchte keine Grundsatzdebatte über
angemessene Geschwindigkeiten auf stark frequentierten
Ballungsraumautobahnen führen, bittet aber darum, dass zum Schutz der
Wohnbevölkerung in siedlungsnahen Autobahnbereichen eine einheitliche
Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h eingeführt wird. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 15.09.2010, ST 1291
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket:
19.05.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2
am 14.06.2010, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA
1123 dient zur Kenntnis. Abstimmung:
Einstimmige
Annahme 42. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA
1123 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß §
12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD
(= Ablehnung) Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren)
Beschlussausfertigung(en): § 8292, 42. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 22.06.2010 Aktenzeichen: 61 12