Lärmschutz an der A 66 - Bürger schützen, Chaos beenden!
Inhalt
Anregung vom 11.05.2010, OA 1123 entstanden aus Vorlage: OF 717/7 vom 26.04.2010
Betreff: Lärmschutz an der A 66 - Bürger schützen, Chaos beenden! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich in Verhandlungen mit dem Land Hessen dafür einzusetzen, dass ab dem Nordwestkreuz in Richtung Stadtmitte bis zum Autobahnende aus Lärmschutzgründen eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h gilt. Begründung: Das Land Hessen hat in den vergangenen Wochen eine Reihe von Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben, weil die Sicherheitslage nach Ansicht von Experten eine höhere Geschwindigkeit zulässt. Der Lärmschutz im Besiedlungsbereich spielte bei diesen Entscheidungen augenscheinlich keine Rolle. Im Bereich des Ortsbezirks 7 hat dies zu der grotesken Situation geführt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen Eschborner Dreieck und der Ausfahrt Ludwig-Landmann-Straße gleich dreimal wechseln und just kurz vor der genannten Ausfahrt wieder 120 km/h erlaubt sind. Zur Belustigung der Autofahrer wird diese Begrenzung auch noch mit dem Lärmschutz begründet. Der Ortsbeirat möchte keine Grundsatzdebatte über angemessene Geschwindigkeiten auf stark frequentierten Ballungsraumautobahnen führen, bittet aber darum, dass zum Schutz der Wohnbevölkerung in siedlungsnahen Autobahnbereichen eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h eingeführt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7