Anmietung Hadrianstraße 3 beziehungsweise 5 durch die Ernst-May-Gesellschaft
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 01.12.2011, OA 106 entstanden aus Vorlage:
OF 108/8 vom
29.11.2011 Betreff: Anmietung Hadrianstraße 3 beziehungsweise 5 durch
die Ernst-May-Gesellschaft Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. den in der Presse angekündigten Umbau eines der
beiden Gewerbeobjekte in der Hadrianstraße 3 bzw. 5 in Wohnungen nicht
durchzuführen,
2. eines der beiden zurzeit leer
stehenden Gewerbeobjekte in der Hadrianstraße 3 bzw. 5 durch die ABG Frankfurt
Holding GmbH an die Ernst-May-Gesellschaft zu vermieten und 3. den städtischen Zuschuss an die
Ernst-May-Gesellschaft um den Betrag zu erhöhen, der sich für diese als
Belastung aus der Anmietung ergibt. Begründung: In der Neuen Presse vom Montag,
28.11.2011 wurde angekündigt, dass die leer stehenden Gewerberäume in der
Hadrianstraße in Wohnungen umgebaut werden sollen. Bereits im Februar 2011 hatte der Ortsbeirat in
einem Dringlichkeitsantrag (OM 5031 vom 17.02.2011) den Magistrat um
Prüfung gebeten, ob die Vermietung des Gewerbeobjektes in der Hadrianstraße 3
an die Ernst-May-Gesellschaft möglich ist und ob die Mietbelastung durch eine
entsprechende Erhöhung der städtischen Förderung ausgeglichen werden kann.
Das Mietobjekt wurde der Ernst-May-Gesellschaft zwar
zur Anmietung angeboten, aber zu dem Punkt "Erhöhung des städtischen
Zuschusses" gab es keine Auskunft (ST 413 vom 07.03.2011).
Eine weitere Begründung für einen neuen Vorstoß
ergibt sich aus der Tatsache, dass nach Ende der Ernst-May-Ausstellung im
Deutschen Architekturmuseum die dort ausgestellten Holzmodelle der
Ernst-May-Gesellschaft angeboten wurden. Für die Ausstellung z. B. des
zwei mal zwei Meter fünfzig großen Stadtreliefs mit allen 23 Siedlungen und
weiterer Modelle benötigt die Ernst-May-Gesellschaft entsprechende
Räumlichkeiten.
Daneben hat die Begründung aus
dem Dringlichkeitsantrag vom Februar 2011 weiterhin ihre Berechtigung: In dem Gespräch der Ernst-May-Gesellschaft mit
Vertretern des Ortsbeirats am 11.02.2011 wurde von Herrn Dr. Herrel der Wunsch
hinsichtlich der Anmietung des oben genannten Gewerbeobjektes geäußert. Die Ernst-May-Gesellschaft hat in vorbildlicher
Weise das Musterhaus restauriert, das von Besuchergruppen aus aller Welt
besucht wird. Die Räume der ersten Etage des Musterhauses der
Ernst-May-Gesellschaft "Im Burgfeld 136" müssen allerdings als Büroräume
genutzt werden. Somit ist es nicht möglich, diese Etage ebenfalls dem
eigentlichen Zweck als Musterhaus entsprechend herzurichten. Ferner sind
aufgrund der Raumgröße im Erdgeschoss nur Veranstaltungen mit einer begrenzten
Personenzahl möglich. Durch die Anmietung des Gewerbeobjektes
"Hadrianstraße 3 bzw. 5" würden die oben genannten Einschränkungen im
Musterhaus der Ernst-May-Gesellschaft behoben. Ferner könnten Ausstellungen
durchgeführt werden. Das Objekt in der Hadrianstraße 3 bzw. 5 bietet außerdem
die Möglichkeit einer zentral gelegenen Anlaufstelle in der Römerstadt (auch
hinsichtlich des öffentlichen Nahverkehrs) für Besucher der
Ernst-May-Gesellschaft. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2011 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP
52 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA
106 wird abgelehnt.
Abstimmung: CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung
und Berichterstattung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung)
8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OA
106 wird abgelehnt.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP
und REP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (=
Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 1187, 8. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 Aktenzeichen: 92 40