Reform der Satzung und Arbeit des Seniorenbeirats: den Seniorenbeirat stärken
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 11.02.2010, OA 1066 entstanden aus Vorlage:
OF 903/3 vom
11.02.2010 Betreff: Reform der Satzung und Arbeit des
Seniorenbeirats: den Seniorenbeirat stärken Der Seniorenbeirat stellt als
Interessenvertretung der älteren Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt ein
wichtiges beratendes Gremium des Magistrats dar, dessen Wichtigkeit und
politische Bedeutung in einer immer älter werdenden Stadtgesellschaft viel mehr
Anerkennung verdient. Nach einem Bericht des Seniorenbeirates des Nordends
und seiner Stellvertreterin ist es zurzeit für die Gesamtheit des Frankfurter
Seniorenbeirats sehr schwierig, eine parteineutrale Interessenvertretung und
-politik durchzuführen. Vor diesem Hintergrund möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Rechtsgrundlagen
für die Arbeit des Seniorenbeirats durch Erlass einer neuen Satzung dahin
gehend zu verbessern und zu modernisieren, dass dieser seine Arbeit für die
älteren Bürgerinnen und Bürger Frankfurts erfolgreicher und effizienter in
deren Interesse durchführen kann. Dazu gehören u. a.: 1. Der Seniorenbeirat der Stadt Frankfurt vertritt
die Interessen der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahren gegenüber
der Stadtverordnetenversammlung, dem Magistrat und der Öffentlichkeit,
insbesondere den Medien. 2. Die 16 Mitglieder des Seniorenbeirats und ihre
Stellvertreter werden als Seniorenbeauftragte und Stellvertreter jeweils von
ihrem zuständigen Ortsbeirat, in der Regel für eine Legislaturperiode, gewählt
und haben diesem regelmäßig über ihre Arbeit im Seniorenbeirat zu berichten.
Sie haben Rede- und Antragsrecht im jeweiligen Ortsbeirat. Dieser kann ihnen
Anregungen für ihre Arbeit im Seniorenbeirat geben. 3. Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte für die
Dauer von 2 Jahren einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende und einen
Stellvertreter/eine Stellvertreterin, die den Seniorenbeirat nach außen
vertreten. 4. Der Seniorenbeirat tagt mindestens
sechsmal im Jahr in öffentlicher Sitzung. Der Sitzungstermin und -ort werden in
der Presse und im Amtsblatt der Stadt Frankfurt bekannt gegeben. 5. In den Sitzungen haben die Bürgerinnen und Bürger
während einer Bürgerstunde Rederecht. 6. Der Seniorenbeirat bildet aus seiner Mitte
mindestens drei Fachausschüsse (Wiesbadener Modell): 1. Gesundheit und Soziales 2. Stadtplanung und Verkehr 3. Kultur und Öffentlichkeit Die Mitglieder der Fachausschüsse wählen aus ihrer
Mitte einen Sprecher/eine Sprecherin und einen Stellvertreter/eine
Stellvertreterin, die in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung Rede-,
Anhörungs- und Antragsrecht haben. Im Bedarfsfall können weitere Fachausschüsse
gebildet werden.
7. Anfragen des Seniorenbeirats an
den Magistrat sind umfassend und fristgerecht zu beantworten. Begründung: Da die Satzung und die
Geschäftsanweisungen des Seniorenbeirats veraltet und nicht mehr zeitgemäß
sind, ist ihre Erneuerung und Verbesserung notwendig geworden. Zudem reicht es
nicht mehr aus, dass der Seniorenbeirat "nur" die Sozialdezernentin/den
Sozialdezernenten berät. Durch die historische Aufteilung der Stadt in
Ortsbezirke ist der direkte Bezug zu den einzelnen Ortsbeiräten sinnvoll. Der
Magistrat wird gebeten, die Einrichtung und Struktur des Seniorenbeirats zu
überdenken und im Interesse der älteren Bürgerinnen und Bürger aufzuwerten.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.08.2010, ST 1219
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 3
Versandpaket: 17.02.2010 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 18.03.2010, TO I, TOP 67
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 1066
wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
42. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010, TO II, TOP 55
Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 1066 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
40. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.04.2010, TO I, TOP 29
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 1066
wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
43. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2010, TO II, TOP 50
Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 1066 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
41. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.05.2010, TO I, TOP 7
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 1066 wird im
vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen
NR 1826), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1805) sowie FAG und FREIE WÄHLER (=
Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
REP und Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) NPD (= Annahme)
ÖkoLinX-ARL (= Ziffer 2. Ablehnung, Rest der Vorlage Annahme) Stv. Holtz
(= Ablehnung) 44. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2010, TO I, TOP 6
Beschluss: 1. Es dient zur
Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1786 zurückgezogen
hat. 2. Die Vorlage NR 1826 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 1805 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage OA 1066 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Feldmann,
Siegler, Cunitz, Pürsün, Viehl, Holtz, Becker, Dr. von Beckh und Baumgärtner
dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, Stv. Holtz und Stv.
Schenk gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, Stv. Holtz und Stv.
Schenk gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1826) sowie LINKE. und FAG (=
Annahme) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD (=
Annahme im Rahmen NR 1826), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1805) sowie FAG
und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) und Stv. Holtz (=
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7887, 42. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 § 8047, 43. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2010 § 8173, 44. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010 Aktenzeichen: 51