Sanierungsoffensive für Frankfurt II: Beschleunigung der energetischen Sanierung von stadteigenen Gebäuden
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt verfolgt die Absicht, die städtischen Gebäude im Rahmen der Anstrengungen zur Erreichung einer klimaneutralen Stadtverwaltung schnellstmöglich im Betrieb klimaneutral zu machen. Angesichts des Sanierungsstaus bei den städtischen Gebäuden und knapper Fachkräfte setzt sich die Stadt zum Ziel, die energetische Sanierung des stadteigenen Gebäudebestandes so zu beschleunigen, dass bis 2030 mindestens 50 % aller stadteigenen Bestandsgebäude und spätestens bis 2040 alle stadteigenen Gebäude, bei welchen es aus technischen und wirtschaftlichen Gründen möglich ist und bei welchen keine gewichtigen Ausschlussgründe dagegen sprechen, durch energetische Sanierung auf einen möglichst klimaneutralen Gebäudebetriebszustand gebracht werden (in der Regel Passivhaus-Standard, bei denkmalgeschützten Gebäuden "Effizienzhaus Denkmal"-Standard). Die Stadt strebt hierfür eine jährliche Sanierungsquote von 4 % bei städtischen Gebäuden an.
- Der Magistrat wird beauftragt, schrittweise eine möglichst vollständige und digital-gestützte Übersicht für die Stadtverwaltung über die städtischen Gebäude und ihre aktuelle energetische Situation und ihren Sanierungsbedarf zu erstellen. Hierfür ist ein alle vorliegenden Informationen integrierendes und digital gestütztes Informations- und Sanierungsmanagement-Tool zur Erfassung und Bewertung des energetischen Zustands der stadteigenen Gebäude einzuführen. Mithilfe dieses Tools soll es möglich sein, anzuzeigen, welche stadteigenen Gebäude besonders hohe Energieverbräuche aufweisen und dadurch besonders hohe THG-Emissionen verursachen, welche besonders kostengünstig saniert werden können und wo aus anderen Gründen Sanierungsmaßnahmen anstehen. Mithilfe dieses Tools könnten die rund 2.500 stadteigenen Gebäude gescreent und in Klassen mit unterschiedlichem Sanierungsbedarf eingeteilt werden. Das IT-gestützte Tool soll bis spätestens Ende 2025 eingeführt werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, umgehend damit zu beginnen, die bisherige Strategie zur energetischen Sanierung des stadteigenen Gebäudebestandes so weiterzuentwickeln, dass der stadteigene Gebäudebestand bis 2030 möglichst weitgehend und spätestens bis 2040 vollständig klimaneutral gemacht werden kann. a) Die Strategie soll einen Umsetzungsfahrplan enthalten, der mit konkreten jahresbezogenen Zwischenzielen beschreibt, welcher Anteil des städtischen Gebäudebestands in den kommenden Jahren energetisch saniert werden soll. b) Die Strategie soll beschreiben, inwiefern zur Zielerreichung z. B. ähnliche Sanierungsprojekte zu bestimmten Typen gruppiert werden sollen, welche technischen Kriterien sich für die Priorisierung von Projekten anbieten und welches Organisationsmodell für die Umsetzung bestimmter Projekte vorgesehen ist. Dabei soll erläutert werden, welche Projekttypen durch das Amt für Bau und Immobilien selbst, welche Projekttypen in Kooperation mit städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und welche Projekttypen in Kooperation mit privaten Partner*innen umgesetzt werden sollen. c) Die neue Sanierungsstrategie soll zusammen mit dem dazugehörigen Umsetzungsfahrplan bis Mitte 2025 vorgelegt und nach Beschluss auf der städtischen Internetseite öffentlich zugänglich gemacht werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, bis Mitte 2025 eine verwaltungsintern abgestimmte Liste mit etwa 100 aus technischer Sicht als prioritär einzustufenden städtischen Gebäudesanierungsprojekten vorzulegen, die sich für eine Sanierung in einem ersten Zeitraum (z. B. 2025-2027) zur Umsetzung anbieten (z. B. "Sanierungsprogramm 2025-2027"). Dieses Programm soll prioritäre Sanierungsprojekte aus allen Themenbereichen und im gesamten Stadtgebiet umfassen. Aufgrund der großen Dringlichkeit zur Bereitstellung ausreichender Schul- und Kitaplätze bis 2030, des hohen Anteils von Bildungsgebäuden an der Gesamtfläche des städtischen Gebäudebestands, der besonders hohen Energiekosten von Schulgebäuden und der herausgehobenen Demonstrations- und Multiplikator-Wirkung, die bei Schulgebäuden erreicht werden kann, sollen Sanierungsprojekte im Bildungsbereich hierbei besonders berücksichtigt werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Ziele und Maßnahmen zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Verpflichtungen, die aus der Energieeffizienz-Richtlinie der EU gemäß Artikel 6 (1) sowie Artikel 6 des Energieeffizienzgesetzes entstehen, bei der energetischen Sanierung der städtischen Gebäude in Frankfurt erforderlich und besonders kosteneffizient sind.
- Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage dieser atmenden Prioritätenliste und der identifizierten Maßnahmen zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Verpflichtungen konkrete Bau- und Finanzierungsvorlagen einzubringen, um die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen gemäß der im Fahrplan festgelegten Zwischenziele in die Wege zu leiten.
- Der Magistrat wird beauftragt, zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen gezielt und systematisch alle möglichen öffentlichen Fördermittel für die energetische Sanierung von städtischen Gebäuden zu beantragen und die dafür erforderlichen städtischen Eigenmittel im Rahmen des Haushalts bereitzustellen.
- Der Magistrat wird beauftragt, alle THG-Emissionen, die nach Ende 2030 trotz umfassender Sanierungs- und Energieeinsparungsmaßnahmen im stadteigenen Gebäudebestand anfallen, mit einem kommunalen CO2-Preis zu bepreisen und den so errechneten Betrag zweckgebunden für energetische Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden in den Haushalt einzustellen. Dazu soll, wie bereits im Rahmen der Vereinbarungen zur "Klimaallianz" (§ 5019 vom 12.12.2019) grundsätzlich beschlossen, ein städtischer Klimaschutzfonds eingerichtet werden, über den zusätzliche Mittel zur Finanzierung von emissionsmindernden Maßnahmen bei städtischen Bestandsgebäuden bereitgestellt werden. Der Fonds soll bis spätestens Ende 2030 eingerichtet sein.
- Der Magistrat wird beauftragt, jährlich einen kurzen und kennzahlenbasierten Monitoringbericht vorzulegen, in welchem die Umsetzung des Fahrplans zur Erreichung der Zwischenziele auf dem Weg zu einem klimaneutralen stadteigenen Gebäudebestand beschrieben wird und, falls die jährlichen Zwischenziele nicht erreicht werden konnten, ergänzende Maßnahmen zur Einhaltung der Ziele beschrieben werden. Der Bericht soll eine Übersicht enthalten, aus der hervorgeht, wie sich die THG-Emissionen des städtischen Gebäudebestands seit dem Basisjahr 1990 bis heute entwickelt haben und in der abgebildet ist, welcher Reduktionspfad für die nächsten Jahre angestrebt wird.
Begründung
Die energetische Sanierung der städtischen Gebäude leistet einen sehr wichtigen Beitrag dazu, dass die städtischen Gebäude optimal genutzt werden können, dass der Wert der städtischen Gebäude erhalten wird, dass die Betriebskosten für Strom und Wärme/Kälte reduziert werden und dass die Klimaschutzziele der Stadtverwaltung erreicht werden können. Die im Februar 2024 beschlossene umfassende energetische Sanierung der Schirn Kunsthalle wird dabei als Vorbild für die anstehende Sanierung anderer städtischer Gebäude im Sinne des "Neuen Bauens" gesehen. Im Koalitionsvertrag hat die Stadtregierung aus GRÜNEN, SPD, FDP und Volt betont, dass die klimaneutrale bzw. deutlich klimafreundlichere Sanierung aller stadteigenen Gebäude ein wichtiger Pfeiler ist, um Frankfurt bis 2035 klimaneutral zu machen. Die Stadt soll daher bei der energetischen Sanierung von Gebäuden mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, wie die Gebäudehüllen besser energetisch gedämmt, energieeffiziente Heizungssysteme eingebaut und die Heizung auf klimaneutrale oder klimafreundlichere Quellen umgestellt werden kann. Im Koalitionsvertrag wurde ebenfalls vereinbart, dass für alle stadteigenen Gebäude Sanierungsfahrpläne erstellt werden sollen. Die Stadtverordnetenversammlung hat im Rahmen des großen Klimaschutzpakets "Klimaneutrales Frankfurt 2035. Grundsatzbeschlüsse" beschlossen, dass die Stadt Frankfurt die Absicht verfolgt, die Stadtverwaltung bereits bis 2030 klimaneutral zu machen (§ 1650 vom 12.05.2022). Die Reduzierung der Treibhausgasemissionen der städtischen Gebäude spielt für die Erreichung dieses Ziels eine zentrale Rolle.
Beratungsverlauf 5 Sitzungen