Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Nachpflanzungen von städtischen Bäumen

Vorlagentyp: NR FRANKFURTER

Begründung

Bäumen In der aktuellen Vorlage OM 4919 bittet der Ortsbeirat 12 um eine offenbar längst fällige Nachpflanzung mehrerer Bäume in der Elly-Heuss-Knapp-Straße, die gefällt bzw. "entfernt" werden mussten. Vorausgegangen war dem die starke Beschädigung der Bäume durch ein Fahrmanöver eines Baustellen-Lkws. Die Hintergründe für die Verzögerung der Nachpflanzung sollten beleuchtet werden, ebenso die schon entstandenen und noch entstehenden Kosten der Maßnahme. Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob und wie zukünftig der Verlust gesunder Stadtbäume beziffert werden kann und ob dieser in die Kosten von Wiederanpflanzungen einfließen soll. Das betrifft Fälle, in denen durch Unachtsamkeit, mangelnde Planung von Baumaßnahmen etc. gesunde Bäume im öffentlichen Raum fahrlässig geopfert werden. Zwar muss der Verursacher (nach meiner aktuellen Kenntnis) die Bäume ersetzen, der Begriff "Ersatzpflanzung" trügt jedoch, handelt es sich in den meisten Fällen nämlich nicht um einen tatsächlichen Ersatz des ökologischen oder stadtbildnerischen Wertes eines Baumes, sondern um eine Neuanpflanzung mit neuen Anforderungen (zunächst erhöhter Pflegebedarf) und kleinklimatischen Bedingungen und Folgen. Ein junger Baum spendet kaum Schatten, produziert weniger Sauerstoff, bindet weniger Wasser im Boden, bietet noch keine Nistmöglichkeiten für Tiere. Dieser Verlust für die Stadtökologie sollte einen Wert darstellen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat prüft und berichtet, 1. um wie viele Bäume, die laut OM 4919 entfernt werden mussten, es sich handelt, 2. welcher Art und wie alt diese Bäume waren, 3. ob und wie viele weitere Bäume beschädigt wurden, die nicht gefällt werden mussten, 4. ob der Verursacher der Baumschäden (Firma des Lkw-Fahrers) für die Folgen aus der Beschädigung aufkommen wird oder ob dies noch ungeklärt ist, 5. ob die ungeklärte Situation der Hintergrund der Verzögerung ist, 6. falls der Versicherer der Firma aufkommt: wo zum einen die sonstigen Gründe für die Verzögerung liegen, 7. zum anderen, für welche Kosten aus den Folgen der Beschädigung konkret der Versicherer aufkommt, 8. welche Kosten dadurch nicht abgedeckt werden, 9. ob es Fälle gibt oder gab, in denen Verursacher von Baumverlusten keinen Ersatz leisten mussten, 10. ob der Magistrat die Ansicht teilt, dass der Verlust eines alten, großen Baumes einen ökologischen Verlust - im Vergleich zu einem jungen, neugepflanzten Baum - darstellt, 11. wie dieser Verlust beziffert und in die Kosten einer Neupflanzung integriert werden kann, 12. welche Alternativen, z. B. das Verpflanzen deutlich älterer Bäume oder einer größeren Anzahl, sonst denkbar sind.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2019, NR 968 Betreff: Nachpflanzungen von städtischen Bäumen In der aktuellen Vorlage OM 4919 bittet der Ortsbeirat 12 um eine offenbar längst fällige Nachpflanzung mehrerer Bäume in der Elly-Heuss-Knapp-Straße, die gefällt bzw. "entfernt" werden mussten. Vorausgegangen war dem die starke Beschädigung der Bäume durch ein Fahrmanöver eines Baustellen-Lkws. Die Hintergründe für die Verzögerung der Nachpflanzung sollten beleuchtet werden, ebenso die schon entstandenen und noch entstehenden Kosten der Maßnahme. Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob und wie zukünftig der Verlust gesunder Stadtbäume beziffert werden kann und ob dieser in die Kosten von Wiederanpflanzungen einfließen soll. Das betrifft Fälle, in denen durch Unachtsamkeit, mangelnde Planung von Baumaßnahmen etc. gesunde Bäume im öffentlichen Raum fahrlässig geopfert werden. Zwar muss der Verursacher (nach meiner aktuellen Kenntnis) die Bäume ersetzen, der Begriff "Ersatzpflanzung" trügt jedoch, handelt es sich in den meisten Fällen nämlich nicht um einen tatsächlichen Ersatz des ökologischen oder stadtbildnerischen Wertes eines Baumes, sondern um eine Neuanpflanzung mit neuen Anforderungen (zunächst erhöhter Pflegebedarf) und kleinklimatischen Bedingungen und Folgen. Ein junger Baum spendet kaum Schatten, produziert weniger Sauerstoff, bindet weniger Wasser im Boden, bietet noch keine Nistmöglichkeiten für Tiere. Dieser Verlust für die Stadtökologie sollte einen Wert darstellen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat prüft und berichtet, 1. um wie viele Bäume, die laut OM 4919 entfernt werden mussten, es sich handelt, 2. welcher Art und wie alt diese Bäume waren, 3. ob und wie viele weitere Bäume beschädigt wurden, die nicht gefällt werden mussten, 4. ob der Verursacher der Baumschäden (Firma des Lkw-Fahrers) für die Folgen aus der Beschädigung aufkommen wird oder ob dies noch ungeklärt ist, 5. ob die ungeklärte Situation der Hintergrund der Verzögerung ist, 6. falls der Versicherer der Firma aufkommt: wo zum einen die sonstigen Gründe für die Verzögerung liegen, 7. zum anderen, für welche Kosten aus den Folgen der Beschädigung konkret der Versicherer aufkommt, 8. welche Kosten dadurch nicht abgedeckt werden, 9. ob es Fälle gibt oder gab, in denen Verursacher von Baumverlusten keinen Ersatz leisten mussten, 10. ob der Magistrat die Ansicht teilt, dass der Verlust eines alten, großen Baumes einen ökologischen Verlust - im Vergleich zu einem jungen, neugepflanzten Baum - darstellt, 11. wie dieser Verlust beziffert und in die Kosten einer Neupflanzung integriert werden kann, 12. welche Alternativen, z. B. das Verpflanzen deutlich älterer Bäume oder einer größeren Anzahl, sonst denkbar sind. Antragsteller: FRANKFURTER Antragstellende Person(en): Stadtv. Bernhard E. Ochs Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4919 Bericht des Magistrats vom 02.03.2020, B 88 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 968 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 968 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4872, 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 28.11.2019 Aktenzeichen: 67 0