Historische Liegenschaften schützen
Antrag
- Der Magistrat wird aufgefordert, die Liegenschaften Steinernes Haus (Braubachstraße 35) und Sachsenhäuser Warte im Wege von Erbpachtverträgen mit folgenden Rahmenbedingungen auszuschreiben: a) Eine gastronomische Nutzung ist vorzusehen. b) Die Auflagen des Denkmalschutzes und die planungsrechtlichen sowie bauordnungsrechtlichen Bedingungen und Vorschriften sind zu beachten. c) Der Mindesterbbauzins hat einer angemessenen Verzinsung des Bodenwertes zu entsprechen. d) Die Zahlung des ersten Erbbauzinses erfolgt zwei Jahre nach Baugenehmigung und der Baugenehmigungsantrag ist spätestens zwei Jahre nach Zuschlag zu stellen. 2. zu prüfen und zu berichten, welche Liegenschaften mit teilweiser gastronomischer Nutzung für eine ähnliche Vergabe in Frage kommen.
Begründung
Seit Mai 2018 steht das "Steinerne Haus" mit der traditionsreichen Gaststätte in der Braubachstraße 35 leer. Im Haushalt 2023 sind im Bereich des Amts für Bauen und Immobilien (ABI) für die Sanierung voraussichtliche Kosten von 8,381 Mio.€ angegeben und Planungsmittel von 581 T€ angesetzt. Seit ungefähr 2016 steht die Sachsenhäuser Warte leer. Ein Etatantrag des Ortsbeirates 5, für den Aufbau des Forsthauses der Sachsenhäuser Warte 2 Mio. € in den Haushalt einzustellen (EA 212/2022 und EA 176/2023) hat die Koalition abgelehnt. Von der unendlichen Geschichte des Oberforsthauses ganz zu schweigen. In der Antwort der für das ABI zuständigen Dezernentin auf die Frage 2110 in der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 heißt es, dass "eine komplette Sanierung dieser drei städtischen Liegenschaften allein durch die Verwaltung (. .) aufgrund begrenzter personaler und finanzieller Ressourcen derzeit nicht darstellbar" sei. In der ST 2347 vom 10.10.2022 wurde dagegen noch mitgeteilt, dass das ABI "unterbrechungsfrei bis zur Bearbeitung eines Vergabevorschlages" arbeite. Beim Sanierungsprojekt Sachsenhäuser Warte seien "bereits konkrete Planungen" aufgenommen worden und beim Steinernen Haus verfolge die Stadt "aus Mangel an Geldern" die Möglichkeit, einer "externen Vergabe", was auch immer das heißen mag. Da die Stadt mit diesen beiden Projekten auch in naher Zukunft weiter überfordert zu sein scheint, sollte überlegt werden, ob nicht beide Projekte im Wege eines Erbbaurechtsvertrages an Dritte vergeben werden. Im Falle des Bornheimer Ratskeller wurde eine völlig marode städtische Liegenschaft mit gastronomischer Nutzung im Jahre 2013 an ein Konsortium als Erbbaubauberechtigtem übergeben, verbunden mit der Maßgabe, die Auflagen des Denkmalschutzes nicht nur bei der Sanierung, sondern auch beim teilweisen Wiederaufbau eines im Krieg zerstörten Gebäudeteils zu beachten (M 135/2013 vom 12.08.2013). Nachdem 2016 alle Genehmigungen vorlagen, wurde das Objekt mustergültig bis Anfang 2020 saniert und teilweise neu errichtet, wobei sich bis heute das Ergebnis sehen lassen kann und nebenbei noch eine erfolgreiche Gaststätte betrieben wird.
Beratungsverlauf 7 Sitzungen