Altenheimentwicklungsplan
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend die Arbeit an einer Altenheimentwicklungsplanung aufzunehmen und einen abschließenden Bericht bis Ende 2024 vorzulegen.
Begründung
Frankfurt wird in den kommenden Jahren massiv wachsen und in vier Jahren die Marke von 800 000 Einwohnern erreicht haben. Bis 2045 wird mit voraussichtlich 843 000 Einwohner zu rechnen sein. Der Anteil der alten Menschen, aber auch die absolute Zahl von alten Menschen in Frankfurt wird drastisch zunehmen. Einer der Gründe dafür ist auch, dass die geburtenstarken Jahrgänge aus den 1950er und 1960er Jahren, die sogenannten Babyboomer, die Zahl der pflegebedürftigen Menschen ansteigen lässt. Während der Magistrat für Kinder (Kindertagesstätten-Planung) und Schüler/innen (Schulentwicklungsplanung) die Bevölkerungsentwicklung seinem Planungsvorhaben zugrunde legt, hat er, wie Fachleute wiederholt bemängeln, keinerlei zukunftsweisendes Gesamtkonzept für die Versorgung pflegebedürftiger alter Menschen in stationären Einrichtungen wie Altenheime oder altengerechte Wohnanlagen und generationsübergreifende Wohnformen. Die Feststellung der Zahl notwendiger Betreuungsplätze und Einrichtungen ist Voraussetzung, dass künftige Stadtentwicklungskonzepte darauf zurückgreifen. Nur wenn die zu erwartende Zahl künftiger Pflegebedürftiger in Frankfurt feststeht, können Bauflächen für neue Einrichtungen in den Stadtteilen vorgesehen werden. Investoren und Träger von Pflegeeinrichtungen können sich dann daran orientieren und den Bau der notwenigen Einrichtungen zeitnah umsetzten.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
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