Goetheturm wieder in der ursprünglichen Form aufbauen
Vorlagentyp: NR AfD
Begründung
Form aufbauen Der Magistrat wird beauftragt, den Goetheturm wieder in der ursprünglichen Form aufzubauen. Soweit bestehende Vorschriften (z.B. Baurecht) dagegen stehen, wird er beauftragt, alle Möglichkeiten für eine Ausnahme zu prüfen. Begründung: In der Nacht zum 12.10.2017 brannte der Goetheturm vollständig nieder. Da der Turm ein wichtiges Wahrzeichen der Stadt und beliebtes Ausflugsziel darstellt, bekundeten Mitglieder des Magistrat noch am selben Tag vor Ort ihre Absicht, den Turm wieder zu errichten. Der zuständige Baudezernent äußerte jedoch Bedenken, ob ein Wiederaufbau in der ursprünglichen Form baurechtlich zulässig sei und schlug vor, den Turm z.B. in Form einer Metallkonstruktion in barrierefreier Ausgestaltung (d.h. mit Aufzug) wieder zu errichten. Angesichts der unverwechselbaren Bauweise des Turmes und seiner Bedeutung erscheint die Wiedererrichtung in einer anderen als der ursprünglichen Form nicht geboten. Die Errichtung sollte in der alten Form wieder erfolgen. Technisch stellt dies kein Problem dar, da die Pläne noch vorhanden sind. Auch finanziell dürfte der Wiederaufbau in der ursprünglichen Form die günstigste Lösung darstellen. Der Magistrat sollte daher beauftragt werden, den Goetheturm in seiner ursprünglichen Form wieder zu errichten. Soweit dem rechtliche Bestimmungen entgegenstehen, soll der Magistrat alle Möglichkeiten einer Ausnahmeregelung prüfen und ggf. nutzen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.10.2017, NR 427 Betreff: Goetheturm wieder in der ursprünglichen
Form aufbauen Der Magistrat wird beauftragt, den
Goetheturm wieder in der ursprünglichen Form aufzubauen. Soweit bestehende
Vorschriften (z.B. Baurecht) dagegen stehen, wird er beauftragt, alle
Möglichkeiten für eine Ausnahme zu prüfen. Begründung: In der Nacht zum 12.10.2017 brannte der Goetheturm
vollständig nieder. Da der Turm ein wichtiges Wahrzeichen der Stadt und
beliebtes Ausflugsziel darstellt, bekundeten Mitglieder des Magistrat noch am
selben Tag vor Ort ihre Absicht, den Turm wieder zu errichten. Der zuständige
Baudezernent äußerte jedoch Bedenken, ob ein Wiederaufbau in der ursprünglichen
Form baurechtlich zulässig sei und schlug vor, den Turm z.B. in Form einer
Metallkonstruktion in barrierefreier Ausgestaltung (d.h. mit Aufzug) wieder zu
errichten. Angesichts der unverwechselbaren Bauweise des Turmes und seiner
Bedeutung erscheint die Wiedererrichtung in einer anderen als der
ursprünglichen Form nicht geboten. Die Errichtung sollte in der alten Form
wieder erfolgen. Technisch stellt dies kein Problem dar, da die Pläne noch
vorhanden sind. Auch finanziell dürfte der Wiederaufbau in der ursprünglichen
Form die günstigste Lösung darstellen. Der Magistrat sollte daher beauftragt werden, den
Goetheturm in seiner ursprünglichen Form wieder zu errichten. Soweit dem
rechtliche Bestimmungen entgegenstehen, soll der Magistrat alle Möglichkeiten
einer Ausnahmeregelung prüfen und ggf. nutzen. Antragsteller:
AfD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 16.03.2018, B 100
Bericht des
Magistrats vom 17.08.2018, B 274
Bericht des Magistrats vom
08.02.2019, B 45
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
25.10.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5
am 03.11.2017, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage NR 427 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5
am 24.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 427 wird abgelehnt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.11.2017, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 427 wird im Rahmen
der Vorlage NR 443 zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme ohne
Zusatz) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) BFF (= Annahme ohne Zusatz)
16. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP
14 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 427 wird im Rahmen
der Vorlage NR 443 zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (=
Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung); FRANKFURTER (=
Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
19. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 8
Beschluss: 1. Der Vorlage
NR 427 wird im Rahmen der Vorlage NR 443 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 443 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. Die Vorlage
NR 457 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 202 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (=
Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung);
FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen
AfD (= Annahme im Rahmen NR 427), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen
NR 457) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 457 und OA
202) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE.,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen
NR 457) Beschlussausfertigung(en): § 2091, 19. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 82