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Goetheturm wieder in der ursprünglichen Form aufbauen

Vorlagentyp: NR AfD

Begründung

Form aufbauen Der Magistrat wird beauftragt, den Goetheturm wieder in der ursprünglichen Form aufzubauen. Soweit bestehende Vorschriften (z.B. Baurecht) dagegen stehen, wird er beauftragt, alle Möglichkeiten für eine Ausnahme zu prüfen. Begründung: In der Nacht zum 12.10.2017 brannte der Goetheturm vollständig nieder. Da der Turm ein wichtiges Wahrzeichen der Stadt und beliebtes Ausflugsziel darstellt, bekundeten Mitglieder des Magistrat noch am selben Tag vor Ort ihre Absicht, den Turm wieder zu errichten. Der zuständige Baudezernent äußerte jedoch Bedenken, ob ein Wiederaufbau in der ursprünglichen Form baurechtlich zulässig sei und schlug vor, den Turm z.B. in Form einer Metallkonstruktion in barrierefreier Ausgestaltung (d.h. mit Aufzug) wieder zu errichten. Angesichts der unverwechselbaren Bauweise des Turmes und seiner Bedeutung erscheint die Wiedererrichtung in einer anderen als der ursprünglichen Form nicht geboten. Die Errichtung sollte in der alten Form wieder erfolgen. Technisch stellt dies kein Problem dar, da die Pläne noch vorhanden sind. Auch finanziell dürfte der Wiederaufbau in der ursprünglichen Form die günstigste Lösung darstellen. Der Magistrat sollte daher beauftragt werden, den Goetheturm in seiner ursprünglichen Form wieder zu errichten. Soweit dem rechtliche Bestimmungen entgegenstehen, soll der Magistrat alle Möglichkeiten einer Ausnahmeregelung prüfen und ggf. nutzen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2017, NR 427 Betreff: Goetheturm wieder in der ursprünglichen Form aufbauen Der Magistrat wird beauftragt, den Goetheturm wieder in der ursprünglichen Form aufzubauen. Soweit bestehende Vorschriften (z.B. Baurecht) dagegen stehen, wird er beauftragt, alle Möglichkeiten für eine Ausnahme zu prüfen. Begründung: In der Nacht zum 12.10.2017 brannte der Goetheturm vollständig nieder. Da der Turm ein wichtiges Wahrzeichen der Stadt und beliebtes Ausflugsziel darstellt, bekundeten Mitglieder des Magistrat noch am selben Tag vor Ort ihre Absicht, den Turm wieder zu errichten. Der zuständige Baudezernent äußerte jedoch Bedenken, ob ein Wiederaufbau in der ursprünglichen Form baurechtlich zulässig sei und schlug vor, den Turm z.B. in Form einer Metallkonstruktion in barrierefreier Ausgestaltung (d.h. mit Aufzug) wieder zu errichten. Angesichts der unverwechselbaren Bauweise des Turmes und seiner Bedeutung erscheint die Wiedererrichtung in einer anderen als der ursprünglichen Form nicht geboten. Die Errichtung sollte in der alten Form wieder erfolgen. Technisch stellt dies kein Problem dar, da die Pläne noch vorhanden sind. Auch finanziell dürfte der Wiederaufbau in der ursprünglichen Form die günstigste Lösung darstellen. Der Magistrat sollte daher beauftragt werden, den Goetheturm in seiner ursprünglichen Form wieder zu errichten. Soweit dem rechtliche Bestimmungen entgegenstehen, soll der Magistrat alle Möglichkeiten einer Ausnahmeregelung prüfen und ggf. nutzen. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 100 Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 274 Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 45 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 25.10.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage NR 427 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 427 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.11.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 427 wird im Rahmen der Vorlage NR 443 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) BFF (= Annahme ohne Zusatz) 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 427 wird im Rahmen der Vorlage NR 443 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 427 wird im Rahmen der Vorlage NR 443 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 443 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 457 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 202 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 427), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen NR 457) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 457 und OA 202) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen NR 457) Beschlussausfertigung(en): § 2091, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 82