Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ökologisches Gutachten zum Grüneburgpark

Vorlagentyp: NR LINKE.

Begründung

Grüneburgpark Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein ökologisches Gutachten zu den geplanten Veränderungen im Frankfurter Grüneburgpark zu erstellen. Dieses Gutachten soll auch ein Baumkataster und ein Bruthöhlenkataster enthalten und im Internet veröffentlicht werden. Begründung: Für die geplante Sanierung des Grüneburgparks wurde ein denkmalpflegerisches Gutachten erstellt, das im Jahr 2009 fertig gestellt war. Dieses Gutachten wurde erst zwei Jahre später, nämlich am 24.10.2011, im Ortsbeirat 2 in einer kurzen Präsentation vorgestellt. Das vom Grünflächenamt bereits beauftragte Büro Hager präsentierte an dem selben Abend Gestaltungsvorschläge, die keinerlei ökologische Prämissen enthielten. Der Grüneburgpark ist Landschaftsschutzgebiet. Vorrang hat demnach der Naturschutz: Der gesamte Bewuchs mit Wiesen, Büschen, Bäumen; die gesamte Tierwelt im Park; die Erde und der Wasserhaushalt. Über die jetzige ökologische Gesamtsituation (Ist-Zustand) haben wir keinerlei Kenntnisse. Bisher fehlt das ökologische Gutachten. Es ist die Voraussetzung, damit eine die Umwelt und Natur schonende Umgestaltungs- und Sanierungsmaßnahme im Grüneburgpark eingeleitet werden kann. Hinzu kommt:

  1. Es gibt kein veröffentlichtes Baumkataster.
  2. Es gibt kein öffentliches Kataster der Bruthöhlen.
  3. Es gibt keine formulierten Zielvorstellungen für den Umwelt- und Naturschutz im Grüneburgpark. Auch die Lärmsituation durch die nördlich vorbeiführenden verkehrsreichen Straßen ist bei einer ökologischen Gesamtbetrachtung zu klassifizieren. Erkenntnisse aus dem denkmalpflegerischen Gutachten aus dem Jahr 2009 über wertvollen Baum- und Buschbestand, über Nistplätze und Lebensräume von Tieren können Grundlage sein. Doch ist beim ökologischen Gutachten auf aktuelle Daten zu achten. Das ökologische Gutachten ist von immenser Wichtigkeit, da bei der geplanten Sanierung auf Grund des denkmalpflegerischen Gutachtens u. a. über 100 Bäume für die "historisierende Sanierung" z.B. unter dem Schlagwort "Sichtachsen" gefällt werden sollen. Damit ist die Bevölkerung nicht einverstanden! Frankfurt stützt sich bei seiner Bewerbung um den Titel "European Green Capital Award" auf die wertvollen Parkanlagen. Eine Abholzung und Zerstörung von Bäumen und Gehölzen in einer so immens wichtigen Grünfläche würde diese Bewerbung konterkarieren. Der Grüneburgpark ist viel genutzter Volkspark. Die Bevölkerung braucht beste wissenschaftliche Unterlagen, um auf dieser Basis mit zu diskutieren, mit zu beurteilen, mit zu entscheiden. Vor der Fertigstellung des ökologischen Gutachtens sollten keine Maßnahmen ergriffen werden, die die Natur im Grüneburgpark nachhaltig schädigen. Die seit Jahren überfällige Wegesanierung, die längst beschlossen ist, kann davon unabhängig starten.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2012, NR 311 Betreff: Ökologisches Gutachten zum Grüneburgpark Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein ökologisches Gutachten zu den geplanten Veränderungen im Frankfurter Grüneburgpark zu erstellen. Dieses Gutachten soll auch ein Baumkataster und ein Bruthöhlenkataster enthalten und im Internet veröffentlicht werden. Begründung: Für die geplante Sanierung des Grüneburgparks wurde ein denkmalpflegerisches Gutachten erstellt, das im Jahr 2009 fertig gestellt war. Dieses Gutachten wurde erst zwei Jahre später, nämlich am 24.10.2011, im Ortsbeirat 2 in einer kurzen Präsentation vorgestellt. Das vom Grünflächenamt bereits beauftragte Büro Hager präsentierte an dem selben Abend Gestaltungsvorschläge, die keinerlei ökologische Prämissen enthielten. Der Grüneburgpark ist Landschaftsschutzgebiet. Vorrang hat demnach der Naturschutz: Der gesamte Bewuchs mit Wiesen, Büschen, Bäumen; die gesamte Tierwelt im Park; die Erde und der Wasserhaushalt. Über die jetzige ökologische Gesamtsituation (Ist-Zustand) haben wir keinerlei Kenntnisse. Bisher fehlt das ökologische Gutachten. Es ist die Voraussetzung, damit eine die Umwelt und Natur schonende Umgestaltungs- und Sanierungsmaßnahme im Grüneburgpark eingeleitet werden kann. Hinzu kommt: 1. Es gibt kein veröffentlichtes Baumkataster. 2. Es gibt kein öffentliches Kataster der Bruthöhlen. 3. Es gibt keine formulierten Zielvorstellungen für den Umwelt- und Naturschutz im Grüneburgpark. Auch die Lärmsituation durch die nördlich vorbeiführenden verkehrsreichen Straßen ist bei einer ökologischen Gesamtbetrachtung zu klassifizieren. Erkenntnisse aus dem denkmalpflegerischen Gutachten aus dem Jahr 2009 über wertvollen Baum- und Buschbestand, über Nistplätze und Lebensräume von Tieren können Grundlage sein. Doch ist beim ökologischen Gutachten auf aktuelle Daten zu achten. Das ökologische Gutachten ist von immenser Wichtigkeit, da bei der geplanten Sanierung auf Grund des denkmalpflegerischen Gutachtens u. a. über 100 Bäume für die "historisierende Sanierung" z.B. unter dem Schlagwort "Sichtachsen" gefällt werden sollen. Damit ist die Bevölkerung nicht einverstanden! Frankfurt stützt sich bei seiner Bewerbung um den Titel "European Green Capital Award" auf die wertvollen Parkanlagen. Eine Abholzung und Zerstörung von Bäumen und Gehölzen in einer so immens wichtigen Grünfläche würde diese Bewerbung konterkarieren. Der Grüneburgpark ist viel genutzter Volkspark. Die Bevölkerung braucht beste wissenschaftliche Unterlagen, um auf dieser Basis mit zu diskutieren, mit zu beurteilen, mit zu entscheiden. Vor der Fertigstellung des ökologischen Gutachtens sollten keine Maßnahmen ergriffen werden, die die Natur im Grüneburgpark nachhaltig schädigen. Die seit Jahren überfällige Wegesanierung, die längst beschlossen ist, kann davon unabhängig starten. Antragsteller: LINKE. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Peter Gärtner Stadtv. Carmen Thiele Stadtv. Merve Ayyildiz Stadtv. Lothar Reininger Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.08.2012, OF 214/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 06.06.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 311 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); FDP (= Enthaltung) 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.08.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 311 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.09.2012, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 311 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2012, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage NR 311 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2189, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012 Aktenzeichen: 67 0

Verknüpfte Vorlagen