Radschnellverbindung Frankfurt - Offenbach - Hanau (FRM 8)
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 111 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Radschnellweg keine gemeinsame Führung von Fußverkehr und Radverkehr, sondern eine optische und bauliche Trennung diesbezüglich vorsieht.
Begründung
Laut den Vorplanungen der Radschnellverbindung Frankfurt-Offenbach-Hanau ist eine gemeinsame Führung von Fußverkehr und Radverkehr auf dem Radschnellweg vorgesehen. Dies ist im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, aber auch auf die Funktion des Radschnellweges, abzulehnen. Da der Radschnellweg in erster Linie von Radfahrern genutzt wird, die ein höheres Fahrtempo haben, besteht bei einer gemeinsamen Wegeführung eine latente Gefahr für die Fußgänger. Sinn und Zweck des Radschnellweges ist es auch, ein schnelles Radfahren zu ermöglichen. Die gemeinsame Verkehrsführung führt nicht nur zu einer Gefährdung von Radfahrern und Fußgängern gleichermaßen, sondern konterkariert auch den Zweck, das Fahrrad als schnelles Fortbewegungsmittel zu nutzen. Es soll deshalb eine optische und bauliche Trennung von Fußverkehr und Radverkehr erfolgen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
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