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Zielgerichtete und effiziente Förderung der Mieter

Vorlagentyp: NR LINKE

Antrag

  1. Der Magistratsvortrag M 87 vom 26.05.2025 "Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstocken" wird in der vorliegenden Fassung abgelehnt. Die vorgesehene Projektförderung bietet keinen nachgewiesenen Zusatznutzen gegenüber bestehenden staatlichen und privaten Beratungsangeboten und droht durch kleinteilige Projektförderung mit begrenztem Budget keinen nachhaltigen Effekt zu erzielen.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, eine überarbeitete Förderkonzeption vorzulegen, die gezielt bestehende, rechtlich qualifizierte Beratungen - insbesondere wohnortnahe Einrichtungen wie Mieterschutzvereine oder Verbraucherzentralen - dort stärkt, wo gesetzliche oder städtische Angebote faktisch nicht greifen, z. B. bei Sprachbarrieren, fehlendem Zugang zu Beratungshilfen oder niedrigschwelliger Erstberatung.
  3. Die Erarbeitung der neuen Konzeption erfolgt unter Einbindung der Mieterschutzvereine, des Amts für Wohnungswesen und des Sozialdezernats.
  4. Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der neuen Förderkonzeption eine regelmäßige und nachvollziehbare Erfolgskontrolle der geförderten Maßnahmen sicherzustellen. Dabei sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:
    • a)Anzahl und Struktur der beratenen Mieter.
    • b)Art der Beratungsthemen.
    • c)Tatsächlicher Mehrwert im Vergleich zu bestehenden Angeboten.

Begründung

Die Intention der Vorlage, Beratungen für Mieter in Frankfurt zu verbessern, wird ausdrücklich unterstützt. In einem angespannten Wohnungsmarkt ist rechtliche Unterstützung zur Wahrung mietrechtlicher Ansprüche ein zentrales Anliegen. Die in der Vorlage vorgeschlagene befristete Projektförderung erweist sich jedoch als weder wirksam noch nachhaltig: Sie ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden, bietet nur begrenzte Mittel und erreicht betroffene Mieter nicht besser als bestehende Strukturen. Wesentliche Beratungsleistungen sind bereits durch gesetzliche Instrumente wie Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder über private Rechtsschutzversicherungen abgedeckt. Auch das Amt für Wohnungswesen bietet eine grundlegende städtische Beratung an, wenn auch ohne juristische Detailprüfung. Ergänzende kommunale Mittel sollten dort eingesetzt werden, wo der Zugang zu diesen bestehenden Angeboten an praktische Grenzen stößt, etwa bei Verständnishürden, sprachlichen Barrieren oder eingeschränkter Erreichbarkeit. Mieterschutzvereine verfügen über wohnortnahe, erfahrene Strukturen und können dort unterstützen, wo gesetzliche Instrumente nicht ausreichen. Zudem gilt: Nicht alle Mieter, die eine rechtliche Beratung benötigen, erfüllen die Voraussetzungen für Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Auch wer nur knapp über den Einkommensgrenzen liegt, hat oft keinen Anspruch auf staatlich finanzierte Rechtsberatung, ist aber dennoch auf Unterstützung angewiesen. In solchen Fällen kann die gezielte Förderung vorhandener Angebote dazu beitragen, tatsächliche Versorgungslücken zu schließen. Voraussetzung dafür ist eine zielgerichtete, unbürokratische Förderkonzeption, die reale Bedarfe abdeckt, Doppelstrukturen vermeidet und Mittel wirksam einsetzt. Die beantragte Neuausrichtung stellt sicher, dass städtische Fördergelder dort ankommen, wo sie einen konkreten Mehrwert für Mieter schaffen. Die neue Förderkonzeption muss zudem durch ein einfaches, aber aussagekräftiges Verfahren zur Wirkungskontrolle begleitet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die eingesetzten Mittel nicht nur bereitgestellt, sondern auch im Sinne der Zielgruppe wirksam eingesetzt werden.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 38
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 11
Abgelehnt
a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1313 wird abgelehnt b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1313 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF-BIG AFD VOLT Linke
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF FRAKTION Gartenpartei
Sitzung 41
OBR 5
TO I, TOP 78
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1313 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Zustimmung:
CDU BFF FDP
Ablehnung:
Grüne SPD Linke
Sitzung 43
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 21
Abgelehnt
a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1313 wird abgelehnt b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1313 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF-BIG AFD VOLT Linke Gartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF FRAKTION

Reden im Parlament

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