Suchthilfe für alle Menschen ist humanitäre Pflicht
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistratsvorlage M 83/25 wird mit folgender Maßnahme zugestimmt: Sämtliche Hilfsangebote des Suchthilfezentrums in der Niddastraße 76 stehen auch auswärtigen Konsumierenden zu Verfügung. Die Magistratsvorlage M 83/25 wird dahingehend geändert, dass der gemeldete Wohnsitz keine Rolle bei der Versorgung von suchtkranken Menschen spielt.
Begründung
Menschen, die Crack konsumieren, sind schwer krank und brauchen Hilfe. Dabei darf der gemeldete Wohnsitz der Menschen keine Rolle spielen. Hilfe zu leisten und alle betroffenen Menschen beim Ausstieg aus der Sucht zu begleiten, muss oberste Priorität haben und ist eine humanitäre Pflicht. Dieses Angebot leisten andere Kommunen nicht. Crack-Konsumierende werden so bei der Rückkehr in ihre Heimatregion allein gelassen. Des Weiteren ist stark zu bezweifeln, dass diese nach einmaliger Notversorgung die Stadt Frankfurt verlassen. Damit die Menschen auch in ihren Heimatregionen Suchthilfeangebote vorfinden, muss sich der Magistrat bei der Hessischen Landesregierung und im Deutschen Städtetag dafür einsetzten, dass diese Angebote in anderen Kommunen geschaffen und ausreichend finanziert werden.
Beratungsverlauf 6 Sitzungen
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