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Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstück 91/6 und 620/88, Schöffenstraße

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Der Vorlage M 84 wird unter Hinweis auf OA 30 zugestimmt.
  2. Die Vorlage OF 116/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Begründung

A. Allgemeines

Die Hausprojekt KOLLE GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und plant als Baugruppe ein Wohngebäude für ca. 40 Bewohnerinnen und Bewohner zu errichten. Hierfür hat sie sich auf ein Grundstück im Frankfurter Stadtteil Griesheim, das im Zuge eines Konzeptverfahrens durch die Stadt Frankfurt vergeben werden soll, beworben. Sie erhielt auf Grundlage des eingereichten Konzeptes den Zuschlag. Die Umsetzung des Projektes erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Mietshäusersyndikat* und hat zum Ziel, für etwa 40 Bewohnerinnen und Bewohner des Projekts, die zwischen 1 - 45 Jahren sind und in ca. 15 Wohnungen leben werden, ein neues Zuhause zu schaffen. Davon werden 4 Wohnungen öffentlich gefördert. Das Mehrfamilienhaus wird zudem noch zwei große Gemeinschaftsräume für das gemeinsame Kochen und Aufhalten bieten. Im Erdgeschoß wird ein Co-Working Bereich mit ca. 15 Arbeitsplätzen für die Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet, ein Multifunktionsraum, eine Kreativwerkstatt, sowie 2 Beratungsräume für soziale Träger. Des Weiteren wird eine Fahrradwerkstatt für die Bewohnerinnen und Bewohner und Nachbarinnen und Nachbarn errichtet.

B. Finanzielle Auswirkungen

Die Flurstücke 91/6 und 620/88 bleiben unbebaut.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Vergabe eines Erbbaurechts an den Bewerber, der den Zuschlag erhalten hat. Das Projekt KOLLE schafft langfristig bezahlbaren Wohnraum und Räume für soziale Träger. Daneben erzielt die Stadt für ein bisher unbebautes Grundstück Einnahmen aus Erbbauzinsen.

D. Klimaschutz

Keine. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt in Höhe von 1.259.855,79 €.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 3
OBR 6
TO I, TOP 39
Angenommen
Anregung OA 30 2021 1. Der Vorlage M 84 wird unter Hinweis auf OA 30 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 116/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 3
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 45
Angenommen
1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
Linke IBF
Sitzung 4
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 40
Angenommen
1. Der Vorlage M 84 wird im Rahmen der Vorlage OA 30 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION IBF Gartenpartei
Ablehnung:
AFD BFF-BIG