Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss 2021 ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Die Prüfung erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2020 durch die Falk GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Gemäß § 5 des EigBGes entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 127/127a Hessische Gemeindeordnung (HGO) über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u. a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsübersicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. Die Beauftragung soll aufgrund der Ausschreibung vom 27.01.2021 an die Solidaris Revisions-GmbH erfolgen.
D. Klimaschutz
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 ergibt sich eine Summe von 15.250 € zzgl. USt. Für die Folgejahre ist eine Erhöhung lediglich in Anlehnung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst zu berücksichtigen.