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2030 Agenda des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)/Deutsche Sektion: „Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.04.2018, M 68 Betreff: 2030 Agenda des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)/Deutsche Sektion: "Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten" 1. Die Stadt Frankfurt am Main schließt sich der anliegenden Erklärung "2030- Agenda- Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten" an. 2. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weltgemeinschaft der Vereinten Nationen hat sich auf Ihrem Gipfel der Staats- und Regierungschefs vom 25. - 27.09.2015 in New York auf einen neuen globalen Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung geeinigt. Diese so genannte 2030-Agenda knüpft an die bis 2015 gesetzten Millenniumsziele der Vereinten Nationen an. Die neue 2030-Agenda umfasst einen Zeitraum von 15 Jahren ab jetzt bis 2030. Darin sind zwei der größten Herausforderungen für eine gerechte Welt eng miteinander verknüpft: die Armutsbekämpfung und das Ziel nachhaltiger Entwicklung. Kommunen haben für die Umsetzung der in der 2030-Agenda formulierten Ziele eine besondere Bedeutung, weil bis zum Jahr 2050 rund 70 % aller Menschen in Städten leben werden. Auch die Anzahl der Städte nimmt zu und in den kommenden Jahren werden zahlreiche neue Städte, Gemeinden und Kreise weltweit entstehen. In aller Welt stehen Kommunen beim Kampf gegen die Armut sowie bei globalen Umweltherausforderungen an vorderster Front. Die neue 2030 Agenda bildet nun einen übergeordneten Rahmen für die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. Kernstück der 2030-Agenda sind die so genannten "Sustainable Development Goals" (SDGs). In allen dieser insgesamt 17 Ziele geht es darum, für gemeinsame Anliegen und öffentliche Güter auch gemeinsame Sorge zu übernehmen - wie etwa für das Klima, die biologische Vielfalt, das Wasser und den Boden. Gemeinsam das Welthandelssystem fair zu gestalten, soziale Gerechtigkeit zu etablieren oder Frieden zu sichern, werden als Aufgabe aller festgeschrieben. In diesem Rahmen wollen Staaten, Kommunen, Wirtschaft und die Zivilgesellschaft für globale Ziele gemeinsam Verantwortung tragen. Das für die Kommunen wichtigste Ziel ist das so genannte "Stadtziel". Städte und Siedlungen inklusiv sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen (Ziel 11). Aber auch die Ziele 6 Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten", 7 "Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern", und 9 "Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen" oder 13 "Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen" sind sehr kommunalrelevant, siehe auch: https://sustainabledevelopment.un.org/topics. Die neuen Entwicklungsziele sind mehr als eine Fortführung der bisherigen Millenniumsziele. Ziel ist es nicht mehr, Veränderungen alleine im globalen Süden herbeizuführen, sondern es geht auch um eine neue Perspektive und eine neue Balance in allen Teilen der Welt, egal ob Entwicklungsschwellen oder Industrieland. Auch der Norden muss sich wandeln für eine gerechtere Welt. Aus diesem Grund hat das Präsidium des RGRE im Frühjahr die in der 2030-Agenda der Vereinten Nationen enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt befürwortet. Ohne die Mitwirkung der Kommunen wird die internationale 2030-Agenda weitgehend wirkungslos bleiben. Deswegen ermutigt der RGRE seine Mitglieder zu prüfen, mit welchen Aktivitäten und unter welchen Voraussetzungen sie sich in die internationale 2030-Agenda einbringen können. Neue finanzielle Belastungen müssen dabei durch den Staat ausgeglichen werden. Anlage _Erklaerung (ca. 6 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 643 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.05.2018, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 68 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP; AfD und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL; AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2738, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 00 14 1