2030 Agenda des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)/Deutsche Sektion: „Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 09.04.2018, M 68 Betreff: 2030 Agenda des Rates der Gemeinden und
Regionen Europas (RGRE)/Deutsche Sektion: "Nachhaltigkeit auf kommunaler
Ebene gestalten" 1. Die Stadt Frankfurt am Main schließt sich der
anliegenden Erklärung "2030- Agenda- Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene
gestalten" an. 2. Der Magistrat wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weltgemeinschaft der Vereinten Nationen hat sich
auf Ihrem Gipfel der Staats- und Regierungschefs vom 25. - 27.09.2015 in New
York auf einen neuen globalen Rahmen für nachhaltige Entwicklung und
Armutsbekämpfung geeinigt. Diese so genannte 2030-Agenda knüpft an die bis 2015
gesetzten Millenniumsziele der Vereinten Nationen an. Die neue 2030-Agenda
umfasst einen Zeitraum von 15 Jahren ab jetzt bis 2030. Darin sind zwei der
größten Herausforderungen für eine gerechte Welt eng miteinander verknüpft: die
Armutsbekämpfung und das Ziel nachhaltiger Entwicklung. Kommunen haben für die Umsetzung der in der
2030-Agenda formulierten Ziele eine besondere Bedeutung, weil bis zum Jahr 2050
rund 70 % aller Menschen in Städten leben werden. Auch die Anzahl der Städte nimmt zu und in den
kommenden Jahren werden zahlreiche neue Städte, Gemeinden und Kreise weltweit
entstehen. In aller Welt stehen Kommunen beim Kampf gegen die Armut sowie bei
globalen Umweltherausforderungen an vorderster Front. Die neue 2030 Agenda bildet nun einen übergeordneten
Rahmen für die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. Kernstück der
2030-Agenda sind die so genannten "Sustainable Development Goals" (SDGs).
In allen dieser insgesamt 17 Ziele geht es darum, für gemeinsame Anliegen und
öffentliche Güter auch gemeinsame Sorge zu übernehmen - wie etwa für das Klima,
die biologische Vielfalt, das Wasser und den Boden. Gemeinsam das
Welthandelssystem fair zu gestalten, soziale Gerechtigkeit zu etablieren oder
Frieden zu sichern, werden als Aufgabe aller festgeschrieben. In diesem Rahmen
wollen Staaten, Kommunen, Wirtschaft und die Zivilgesellschaft für globale
Ziele gemeinsam Verantwortung tragen. Das für die Kommunen wichtigste Ziel ist das so
genannte "Stadtziel". Städte und Siedlungen inklusiv sicher, widerstandsfähig
und nachhaltig machen (Ziel 11). Aber auch die Ziele 6 Verfügbarkeit und
nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle
gewährleisten", 7 "Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und
zeitgemäßer Energie für alle sichern", und 9 "Eine belastbare Infrastruktur
aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen
unterstützen" oder 13 "Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und
seiner Auswirkungen ergreifen" sind sehr kommunalrelevant, siehe auch:
https://sustainabledevelopment.un.org/topics. Die neuen Entwicklungsziele sind mehr als eine
Fortführung der bisherigen Millenniumsziele. Ziel ist es nicht mehr,
Veränderungen alleine im globalen Süden herbeizuführen, sondern es geht auch um
eine neue Perspektive und eine neue Balance in allen Teilen der Welt, egal ob
Entwicklungsschwellen oder Industrieland. Auch der Norden muss sich wandeln für
eine gerechtere Welt. Aus diesem Grund hat das Präsidium des RGRE im Frühjahr
die in der 2030-Agenda der Vereinten Nationen enthaltene stärkere Fokussierung
auf die gemeinsame Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr
Gerechtigkeit in der Einen Welt befürwortet. Ohne die Mitwirkung der Kommunen wird die
internationale 2030-Agenda weitgehend wirkungslos bleiben. Deswegen ermutigt
der RGRE seine Mitglieder zu prüfen, mit welchen Aktivitäten und unter welchen
Voraussetzungen sie sich in die internationale 2030-Agenda einbringen können.
Neue finanzielle Belastungen müssen dabei durch den Staat ausgeglichen
werden. Anlage _Erklaerung (ca. 6 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 04.12.2020, B 643
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.05.2018, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 68 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
22. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 68 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP; AfD und BFF (=
Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Enthaltung)
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 24. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 11
Beschluss: Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL; AfD,
BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 2738, 24. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 00 14 1