Zusammenführung der Friedrich-Stoltze- und der Gerhart-Hauptmann-Schule Teilabriss und Neubau mit Containerstellung für Schulgebäude in der Lange Straße hier: Mehrkostenvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 24.02.2012, M 60
Betreff: Zusammenführung der Friedrich-Stoltze- und der Gerhart-Hauptmann-Schule Teilabriss und Neubau mit Containerstellung für Schulgebäude in der Lange Straße hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2008, § 4862 (M 97)
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Zusammenführung der Friedrich-Stoltze- und der Gerhart-Hauptmann-Schule mit Teilabriss und Neubau des Schulgebäudes an der Lange Straße sowie für die Containerstellung zwingend weitere Kosten angefallen sind, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel in Höhe von voraussichtlich 2.275.000 € erforderlich machen.
- Es werden dementsprechend Mittel von insgesamt 2.275.000,- € bewilligt. Die Verrechnung erfolgt im Produktbereich 20, Produktgruppe 20.1, Kostenstelle 400883, Projektdefinition 5.002485, Sachkonto 80785100, für die investiven Aufwendungen der Kantine im Produktbereich 20, Produktgruppe 20.01, Kostenstelle 401883, Projektdefinition 5.005521, Sachkonto
- Zur Deckung der Mehrkosten von 2.275.000,- € ist beabsichtigt, im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 einen Budgetübertrag von 2.275.000,- € vorzusehen. Es dient zur Kenntnis, dass zur Bildung des Budgetübertrages auf veranschlagte Mittel anderer Baumaßnahmen zurückgegriffen werden soll, die dadurch nicht behindert werden. Über die haushaltsmäßige Beordnung der zur Bildung des Budgetübertrages herangezogenen Maßnahmen ist im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogramms 2013 - 2016 zu entscheiden. Begründung:
- A)Zielsetzung Mit der Umsetzung des Schulentwicklungsplanes für die Beruflichen Schulen (SEP-
- B)wird die Friedrich-Stoltze-Schule in das Schulgebäude in der Lange Straße (war bisher Dependance der Julius-Leber-Schule) verlegt und mit der Gerhart-Hauptmann-Schule zusammengeführt. Der Teilabriss und Neubau des Gebäudes an der Lange Straße wurde am 06.11.2008 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 4862). Mit den Bauarbeiten wurde 2009 begonnen, die Schule konnte am 12.09.2011 in Betrieb genommen werden. Die Bauzeitverlängerung um 15 Monate führte zu Mehrkosten. Ursachen der Bauzeitverlängerung liegen unter anderem in einer Verzögerung bei der Baugenehmigung, dem Auffinden von Stadtmauerresten in der Baugrube, einer Winterzwangspause im Rohbau, der Kündigung von den Schlüsselgewerken Heizung und Pfosten-Riegel-Fassade, einer dreimaligen Vergabe der Fassade, für die kein wirtschaftliches Angebot vorlag, sowie dem Ausbau des Estrichs aufgrund mangelhafter Qualität. Erhebliche Mehrkosten entstanden durch zusätzlich notwendige Fachplanungen, höhere Baugenehmigungsgebühren und Honorare. Bei den Rohbauarbeiten führten die Marktsituation und die Bauzeitverlängerung zu Kostensteigerungen. Für die geplante Vorhangfassade aus Sonderbetonfertigteilen konnten keine wirtschaftlichen Ausschreibungsergebnisse erzielt werden, dadurch wurden Umplanungen notwendig. Die ausgeführte Natursteinfassade konnte materialseits kostenneutral umgesetzt werden. Es wurden zusätzliche Leistungen notwendig, die nicht in der Bau- und Finanzierungsvorlage enthalten waren, wie Rigolen und Dachbegrünung für die Regenwasserrückhaltung. Die Schule wurde mit dem aktuellen Standard für IT-Technik ausgestattet: in allen Klassen- und Fachräumen wurde eine zusätzliche Verkabelung für digitale Tafeln eingebracht. Das sehr funktionale Gebäude sollte als Schule erkennbar werden. Daher wurde die Entwicklung eines Farbkonzeptes entschieden, welches ebenfalls nicht in der Bau- und Finanzierungsvorlage enthalten war. Durch die Verlängerung der Bauzeit mussten die Container für die Auslagerung der Außenstelle der Julius-Leber-Schule länger vorgehalten werden. Der Anteil der Mehrkosten für die Auslagerung der Außenstelle der Julius-Leber-Schule in Höhe von 293.000,- € wurde im Ergebnishaushalt verrechnet. Der Beschluss erfolgte unter Berücksichtigung der Einsparungsempfehlungen durch das Revisionsamt. Der Prozentsatz für Unvorhergesehenes wurde von 5% auf 3% gesenkt. Im Vergleich dazu würden heute mindestens 10% für Unvorhergesehenes angesetzt.
- B)Alternativen Keine
- C)Lösungen Die Mittel werden wie beantragt bewilligt.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf: 1.982.000,- €
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten Jahr Verpflichtung Mittelabfluss 2011 1.982.000,-€ - 2012 - 1.982.000,- €
- Zugehörige Folgeinvestitionen: keine
- Jahresfolgekosten
- a)personelle Ausgaben keine
- b)Sachkosten -
- c)Kapitalkosten
- kalkulatorische Verzinsung: 94.145,-€
- Abschreibung: 39.640,-€
- Jahreserträge Keine
- Leistungen Dritter Keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine Anlage _Erlaeuterun gsbericht (ca. 214 KB) Anlage _Kostenuebe rsicht (nichtöffentlich - ca. 99 KB)