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Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.03.2009, M 52 Betreff: Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10477 (M 32) I. Der Vorplanung zur Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße von der Leibbrandstraße Richtung Osten bis zur Dieselstraße wird zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass im Haushaltsentwurf 2009 (PG 16.3, Projektdefinition 5.002429; Seite 236, Band 2) für die Maßnahme Planungsmittel in Höhe von 400.000 € (240.000 € in 2009 und 160.000 € in 2010) eingestellt sind. III. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der beschlossenen Vorplanung die Entwurfs- und Genehmigungsplanung inklusive der zur Baurechtschaffung erforderlichen Fachgutachten zu erarbeiten und ein Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Straßenverbindung einzuleiten; b) im Anschluss daran die Baureifplanung zu erstellen; c) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der GVFG Förderung ist und ggf. frühzeitig einen Antrag auf Förderung zu stellen; d) der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen. Begründung: A - Zielsetzung Zur Erschließung des Containerterminals wurde die Ferdinand-Happ-Straße als nördliche Parallelstraße zur Hanauer Landstraße zwischen der Launhardtstraße und der Leibbrandstraße gebaut und mittlerweile in Richtung Westen bis zum Knotenpunkt Hanauer Landstraße/Honsellstraße verlängert. Verkehrsuntersuchungen zur Hanauer Landstraße haben gezeigt, dass eine Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße von der Leibbrandstraße Richtung Osten bis zur Dieselstraße ebenfalls sinnvoll ist. Als parallel zur Hanauer Landstraße verlaufende Verbindung trägt sie zur Entlastung des Ratswegkreisels bei und ist daher im beschlossenen Zielnetz 2015 des aktuellen Gesamtverkehrsplans enthalten (§ 10477 vom 15.12.2005). B - Alternativen Die unter "C" beschriebene Vorplanung berücksichtigt bezüglich der Linienführung die vorhandenen Zwangspunkte (Brücken am Ratsweg, Lahmeyerbrücke, Anlagen der DB-AG und der Hafenbahn) und die herzustellenden Netzverknüpfungen. Grundsätzliche Alternativen hierzu waren nicht zu untersuchen. C - Lösung Die Planung geht von einer im Zweirichtungsverkehr befahrbaren, 6,50 m breiten Fahrbahn sowie beidseitig durchgängigen Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau aus. Für den Fußgängerverkehr sind auf beiden Seiten in der Regel 2,00 m breite Gehwege vorgesehen. Wo es möglich ist, werden beidseitig Längsparkstreifen angeordnet und durch Baumstandorte gegliedert. Ausnahmen bilden Streckenabschnitte im Bereich der o. g. Zwangspunkte. Um Fußgängern das Queren der Fahrbahn zu erleichtern werden Mittelinseln als Querungshilfen eingerichtet, die gleichzeitig geschwindigkeitsdämpfend wirken. Deren Anzahl und endgültige Lage werden im Zuge der weiterführenden Planung unter Berücksichtigung der künftigen Grundstückszufahrten und der Fußwegebeziehungen festgelegt. Der Anschluss an die bestehende Ferdinand-Happ-Straße und die Leibbrandstraße im Westen ist in Form eines Kreisverkehres ausgebildet. Der Anschluss an die Hanauer Landstraße im Osten erfolgt durch einen lichtsignalgeregelten Knotenpunkt in Gegenlage zur Dieselstraße. Östlich der Autobahnbrücke ist eine höhengleiche Querung mit der Hafenbahn erforderlich, die ebenfalls durch eine Lichtsignalanlage gesichert wird. Da die Straßentrasse größtenteils Flächen der Hafenbahn in Anspruch nimmt, wird nur relativ wenig Privatfläche beansprucht. Im Einmündungsbereich der neuen Straße in die Hanauer Landstraße muss das Gebäude Haus Nr. 443 (Deutsch-Vietnamesische Buddhistische Gemeinde e.V. - Pagode Phat Hue) abgebrochen werden. Bei Realisierung der Maßnahme müssen 10 Bäume beseitigt (ggf. verpflanzt) werden. Dafür können 90 Bäume neu gepflanzt werden. D - Kosten Die auf der Grundlage der Vorplanung geschätzten Gesamtkosten des Straßenbauprojektes belaufen sich auf rund 5,8 Mio. €. Nicht enthalten sind: Kosten für den Grunderwerb, für den Abriss von Gebäuden, zur Verlegung von Leitungen, für die Bodenentsorgung, sowie der Umbau der Hafenbahngleise und die Signaltechnik des Bahnübergangs. Anlage Lageplan_Bl_1 (ca. 1,9 MB) Anlage Lageplan_Bl_2 (ca. 2 MB) Anlage Lageplan_Bl_3 (ca. 1,1 MB) Anlage Lageplan_Bl_4 (ca. 771 KB) Anlage Lageplan_Bl_5 (ca. 3 MB) Anlage Querschnitte (ca. 204 KB) Anlage Uebersichtsplan (ca. 8,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32 Auskunftsersuchen vom 28.11.2017, V 684 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 11.03.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4 am 21.04.2009, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 52 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.04.2009, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, BFF und REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung) 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.04.2009, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD (= Enthaltung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2009, TO II, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2009, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX-ARL; NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5900, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2009 Aktenzeichen: 66 0