Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.03.2009, M
52 Betreff:
Verlängerung der
Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10477 (M
32) I. Der Vorplanung zur Verlängerung der
Ferdinand-Happ-Straße von der Leibbrandstraße Richtung Osten bis zur
Dieselstraße wird zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass im Haushaltsentwurf
2009 (PG 16.3, Projektdefinition 5.002429; Seite 236, Band 2) für die Maßnahme
Planungsmittel in Höhe von 400.000 € (240.000 € in 2009 und 160.000
€ in 2010) eingestellt sind. III. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der beschlossenen Vorplanung
die Entwurfs- und Genehmigungsplanung inklusive der zur Baurechtschaffung
erforderlichen Fachgutachten zu erarbeiten und ein Planfeststellungsverfahren
für den Ausbau der Straßenverbindung einzuleiten; b) im Anschluss daran die Baureifplanung zu
erstellen; c) zu prüfen, ob
die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der GVFG Förderung ist und ggf.
frühzeitig einen Antrag auf Förderung zu stellen; d) der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und
Finanzierungsvorlage vorzulegen. Begründung: A - Zielsetzung Zur Erschließung des Containerterminals wurde die
Ferdinand-Happ-Straße als nördliche Parallelstraße zur Hanauer Landstraße
zwischen der Launhardtstraße und der Leibbrandstraße gebaut und mittlerweile in
Richtung Westen bis zum Knotenpunkt Hanauer Landstraße/Honsellstraße
verlängert. Verkehrsuntersuchungen zur Hanauer Landstraße haben
gezeigt, dass eine Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße von der
Leibbrandstraße Richtung Osten bis zur Dieselstraße ebenfalls sinnvoll ist. Als
parallel zur Hanauer Landstraße verlaufende Verbindung trägt sie zur Entlastung
des Ratswegkreisels bei und ist daher im beschlossenen Zielnetz 2015 des
aktuellen Gesamtverkehrsplans enthalten (§ 10477 vom 15.12.2005). B - Alternativen Die unter "C" beschriebene Vorplanung berücksichtigt
bezüglich der Linienführung die vorhandenen Zwangspunkte (Brücken am Ratsweg,
Lahmeyerbrücke, Anlagen der DB-AG und der Hafenbahn) und die herzustellenden
Netzverknüpfungen. Grundsätzliche Alternativen hierzu waren nicht zu
untersuchen. C - Lösung Die Planung geht von einer im Zweirichtungsverkehr
befahrbaren, 6,50 m breiten Fahrbahn sowie beidseitig durchgängigen
Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau aus. Für den Fußgängerverkehr sind auf
beiden Seiten in der Regel 2,00 m breite Gehwege vorgesehen. Wo es möglich ist,
werden beidseitig Längsparkstreifen angeordnet und durch Baumstandorte
gegliedert. Ausnahmen bilden Streckenabschnitte im Bereich der o. g.
Zwangspunkte. Um Fußgängern
das Queren der Fahrbahn zu erleichtern werden Mittelinseln als Querungshilfen
eingerichtet, die gleichzeitig geschwindigkeitsdämpfend wirken. Deren Anzahl
und endgültige Lage werden im Zuge der weiterführenden Planung unter
Berücksichtigung der künftigen Grundstückszufahrten und der Fußwegebeziehungen
festgelegt. Der Anschluss an
die bestehende Ferdinand-Happ-Straße und die Leibbrandstraße im Westen ist in
Form eines Kreisverkehres ausgebildet. Der Anschluss an die Hanauer Landstraße
im Osten erfolgt durch einen lichtsignalgeregelten Knotenpunkt in Gegenlage zur
Dieselstraße. Östlich der Autobahnbrücke ist eine höhengleiche Querung mit der
Hafenbahn erforderlich, die ebenfalls durch eine Lichtsignalanlage gesichert
wird. Da die Straßentrasse
größtenteils Flächen der Hafenbahn in Anspruch nimmt, wird nur relativ wenig
Privatfläche beansprucht. Im Einmündungsbereich der neuen Straße in die Hanauer
Landstraße muss das Gebäude Haus Nr. 443 (Deutsch-Vietnamesische Buddhistische
Gemeinde e.V. - Pagode Phat Hue) abgebrochen werden. Bei Realisierung der Maßnahme müssen 10 Bäume
beseitigt (ggf. verpflanzt) werden. Dafür können 90 Bäume neu gepflanzt
werden. D - Kosten Die auf der Grundlage der Vorplanung geschätzten
Gesamtkosten des Straßenbauprojektes belaufen sich auf rund 5,8 Mio. €.
Nicht enthalten sind: Kosten für den Grunderwerb, für den Abriss von Gebäuden,
zur Verlegung von Leitungen, für die Bodenentsorgung, sowie der Umbau der
Hafenbahngleise und die Signaltechnik des Bahnübergangs. Anlage Lageplan_Bl_1 (ca. 1,9 MB) Anlage Lageplan_Bl_2 (ca. 2 MB) Anlage Lageplan_Bl_3 (ca. 1,1 MB) Anlage Lageplan_Bl_4 (ca. 771 KB) Anlage Lageplan_Bl_5 (ca. 3 MB) Anlage Querschnitte (ca. 204 KB) Anlage Uebersichtsplan (ca. 8,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.02.2005, M 32
Auskunftsersuchen
vom 28.11.2017, V 684
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket:
11.03.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4
am 21.04.2009, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 52
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 30. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.04.2009, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 52
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, BFF und REP (=
Annahme) NPD (= Enthaltung) 30. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 28.04.2009, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 52
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) NPD (= Enthaltung) 33. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2009, TO II, TOP 17 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 52
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
33. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2009, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 52
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und
ÖkoLinX-ARL; NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 5900, 33. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2009 Aktenzeichen: 66 0