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Bestellung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Spatzengasse 12

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.02.2002, M 46 Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Spatzengasse 12 Dem Abschluss eines Erbbauvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: TSG Oberrad e.V. 1872 Erbbaugrundstück: Liegenschaft Frankfurt am Main-Oberrad, Spatzengasse 12 Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 10 Nr. 89/1 hält 1.720 m² Erbbauzeit: 99 Jahre Erbbauzins: 5 % von 51,13 € je m² jährlich, für 1.720 m² somit 4.403,20 € jährlich Sonstiges: a) Erbbauzinsanpassungsklausel b) Unentgeltliche Übereignung des bestehenden Turnhallengebäudes c) Vorkaufsrecht zugunsten des jeweiligen Grundstückseigentümers für jeden Fall der Veräußerung des Erbbaurechts d) Vorkaufsrecht zugunsten des Erbbauberechtigten für den Fall der Veräußerung des Erbbaugrundstücks Kosten: Die Notarkosten tragen die Stadt und der Erbbauberechtigte zu je 1/2. Alle übrigen Kosten des Erbbauvertrages und seiner Durchführung sowie die Grund-erwerbsteuer gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Verrechnung: Vermögenshaushalt Unterabschnitt 8800 Haushaltsstelle 140022 Produktgruppe 34.4 "Andere Erlöse" &n bsp; Begründung: &n bsp; Die Liegenschaft Spatzengasse 12 ist seit Jahrzehnten eine Sportstätte des TSG Oberrad e.V. 1872. Um den Sportbetrieb auf Dauer fortsetzen zu können, sind umfangreiche Umbau- und Modernisierungsarbeiten erforderlich. Der Verein hat sich bereit erklärt, das Gebäude in eigene Regie zu übernehmen und die Baumaßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten baldmöglichst zu veranlassen. Zu diesem Zweck bietet sich die Bestellung eines langfristigen Erbbaurechts an. &n bsp; Unter Berücksichtigung dessen, dass die Stadt von erheblichen Kosten des laufenden Betriebs und von Aufwendungen zur Erhaltung der Bausubstanz entlastet wird, sowie in Relation zu anderen Erbbaurechtsbestellungen für Sportzwecke sind die Erbbaurechtskonditionen angemessen. &n bsp; Maßstab 1:2000 Gemarkung: Oberrad; Flur: 10; Flst.: 89/1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.02.2017, OF 369/5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 27.02.2002 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2002, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 46 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.04.2002, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS und E.L. (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2002, TO II, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und E.L.; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2687, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2002 Aktenzeichen: 23 21