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Bestellung eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Heidestraße 113-115, Gemarkung Frankfurt Bezirk 27, Flur 424, Flurstücke 15/1, 15/2 und 15/3

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  2. Die Vorlage NR 1217 wird abgelehnt.

Begründung

A. Allgemeines

Das Erbbaugrundstück schließt sich an den rückwärtigen Teil des Bunkergrundstücks Petterweilstraße 68 an und ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 21b Nr. 1 vom 04.08.1970 als Baugrundstück (Mischgebiet) ausgewiesen. Bislang war es räumlich nicht vom Bunkergrundstück abgetrennt. Mit der geplanten Bebauung des Erbbaugrundstück wird eine bereits seit längerer Zeit bestehende Baulücke zwischen den Liegenschaften Heidestraße 111 und Heidestraße 117 geschlossen und die im Bebauungsplan ausgewiesene Nutzung realisiert. Eine Wohnbauentwicklung auf dem Erbbaugrundstück, welches sich in einem der höherpreisigen Stadtteile Frankfurts befindet, ist aufgrund der geringen Grundstücksgröße, der örtlichen Gegebenheiten und einer zudem erforderlichen nachbarrechtlichen Abstimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft Heidestraße 111 wirtschaftlich nur schwer umzusetzen. Die Stadt steht bezüglich der Möglichkeiten einer angestrebten Wohnbebauung (inklusive geförderten Wohnungsbau) bereits in langjährigen Gesprächen und Verhandlungen mit der ABG. Die ABG hat im Laufe dieser Verhandlungen sowohl eine Reihe von Vorprüfungen vorgenommen, um eine bestmögliche Ausnutzung zu realisieren, als auch in intensiven Gesprächen mit dem Nachbarn ein Konzept zur Anpassung der Zuwegung zu beiden Liegenschaften erarbeitet, die eine Umsetzung des Bauvorhabens erst ermöglichen. Zum einen ist aufgrund der bereits langjährigen Verhandlungen der Stadt mit der ABG sowie der von der ABG durchgeführten aufwendigen Vorplanungen und intensiven Abstimmungen zu nachbarschaftsrechtlichen Themen - abweichend von der künftig durchzuführenden Konzeptvergabe - in diesem Fall eine Direktvergabe des Erbbaurechts an die ABG angezeigt. Zum anderen lässt sich mit der ABG aufgrund des nunmehr entwickelten wirtschaftlich tragfähigen Konzepts an diesem hochpreisigen Standort kurzfristig ein Maß an dem dringend benötigten geförderten Wohnungsbau realisieren, das im Rahmen einer Konzeptvergabe in absehbarer Zeit nicht umgesetzt werden kann. Die ABG plant auf der Liegenschaft Heidestraße 113-115 die Errichtung eines Wohngebäudes (Geschosswohnungsbau) mit mindestens 30% gefördertem Wohnungsbau. Durch die Baumaßnahme erfolgt eine maßvolle Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich. Es wird kurzfristig zusätzlicher Wohnraum geschaffen und gleichzeitig der Anteil an gefördertem Wohnraum erhöht.

B. Finanzielle Auswirkungen

Keine Schaffung von Wohnraum und weitere Mindernutzung der Fläche.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Vergabe der Liegenschaft im Erbbaurecht.

D. Klimaschutz

Übernahme von Entsorgungsmehrkosten für Bodenaushub, die den Zuordnungswert ehemals LAGA Z 1.2 übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 63.665,00 € brutto, sowie Übernahme der Kosten in Verbindung mit der notwendigen Änderung des Zufahrtsbereichs der Nachbarliegenschaft Heidestraße 111 in Höhe von voraussichtlich 13.750,00 € brutto.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 37
OBR 4
TO II, TOP 15
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
OBR 4
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD CDU VOLT Dffm Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke
Sitzung 35
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 14
Zurückgestellt / Beraten
Abstimmung: zu 1. GRĂśNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION gegen Linke und Ă–koLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRĂśNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION gegen Ă–koLinX-ELF (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (M 44 = Annahme) Gartenpartei (M 44 = Ablehnung, NR 1217 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 44 = Annahme, NR 1217 = Ablehnung)
Zustimmung:
CDU SPD FDP BFF-BIG AFD FRAKTION
Ablehnung:
Linke
Sitzung 38
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 26
Zurückgestellt / Beraten
Abstimmung: zu 1. GRĂśNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und Ă–koLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRĂśNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Ă–koLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 44 = Ablehnung, NR 1217 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 44 = Annahme, NR 1217 = PrĂĽfung und Berichterstattung)
Zustimmung:
CDU SPD FDP BFF-BIG AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
Linke
Sitzung 40
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 32
Angenommen
1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1217 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD FDP BFF-BIG AFD VOLT FRAKTION Stadtv. Yilmaz
Ablehnung:
Linke Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen