Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Wahl von stellvertretenden Mitgliedern
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Ziffer 3 der Betriebssatzung in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die von der Betriebsleitung des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Personen: Frau Jutta Eisert als stellvertretendes Mitglied für das ordentliche Mitglied Herrn Manfred Oschkinat und Frau Dr. Susanne Feuerbach als stellvertretendes Mitglied für das ordentliche Mitglied Herrn Benjamin Landes.
Begründung
A. Allgemeines
Gem. § 6 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Nr. 4 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main zwei in der Kinder- und Jugendhilfe besonders erfahrene Personen an. Von denen eine von der Betriebsleitung und eine vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen wird. Beide Mitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die zu benennenden Personen werden als stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen. Es wird bestätigt, dass die genannten Personen mit einer Veröffentlichung des Namens im Internet (Informationssystem PARLIS) einverstanden ist.
D. Klimaschutz
Keine