Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2024 (ab 10.12.2023) - Gesamtnetz Bus
Beschlussvorschlag
- Den in den Anlagen dargestellten Veränderungen des Leistungsangebots im Öffentlichen Personennahverkehr zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 wird zugestimmt. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist damit im Jahr 2024 ein Gesamtaufwand von 127,211 Mio. € verbunden, dem voraussichtlich Erträge in Höhe von 67,944 Mio. € gegenüberstehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die in der Anlage dargestellten Maßnahmen im Jahr 2023 zu einer Absenkung der Aufwendungen gegenüber 2022 in Höhe von rd. 141.000 € und im Jahr 2024 zu einer Erhöhung der Aufwendungen gegenüber 2023 von rd. 38.000 € führen. Die erforderlichen Mittel sind in der Mittelfristplanung im Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023 berücksichtigt und werden im Haushalt 2024 im Rahmen des Dezernatsbudgets in der Produktgruppe 16.10 bereitgestellt.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass die mit dem Jahresfahrplan in Verbindung stehenden Maßnahmen im Stadtbahn- und Straßenbahnverkehr in einer gesonderten Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung herangetragen werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Begründung
A. Allgemeines
traffiQ, der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, wurde von der Stadt Frankfurt am Main als Aufgabenträger i.S.d. HessÖPNVG u.a. die Aufgabe übertragen, die ausreichende Verkehrsbedienung im Schienen- und Busbereich zu gewährleisten. Auf der Grundlage des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (§ 7285 vom 04.03.2021, M 63) war das Gesamtnetz Bus des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf dem Stadtgebiet weiterzuentwickeln.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Zum Dezember 2023 sollen erneut mehrere Verbesserungen im Frankfurter lokalen Busverkehr umgesetzt werden. Diese Vorlage enthält auch Maßnahmen, die erst nach dem Redaktionsschluss der Fahrplanvorlage 2023 (im November 2021) bekannt und wegen besonderer Dringlichkeit bereits umgesetzt wurden. Diese Maßnahmen sind mit dem entsprechenden Umsetzungsdatum gekennzeichnet. Sollte die Beschlussfassung zu diesem Vortrag des Magistrates nicht rechtzeitig erfolgen, würde der dann gültige Fahrplan über das Fahrplanwechseldatum hinaus Gültigkeit haben. Sollten Änderungen zum vorliegenden Maßnahmenkatalog gewünscht werden, so ist bis zu deren Umsetzung mit einer Vorlaufzeit von bis zu neun Monaten zu rechnen.
D. Klimaschutz
Die Finanzierung des lokalen Busverkehrs erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV. Die Kostenangaben für die Veränderungen bei den Einzelmaßnahmen beziehen sich auf die in den Ausschreibungen ermittelten jeweiligen Marktpreise (Veränderung der Grundvergütung) sowie die im Rahmen der Direktvergaben festgelegten Aufwandsparameter. Die geplanten Leistungsveränderungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen werden in den Anlagen genauer beschrieben. Die Kostenangaben beziehen sich immer auf ein Standardjahr (250 Tage, Montag bis Freitag, 52 Samstage, 63 Sonn- und Feiertage). Die Gesamtkosten für das Busnetz sind in Beschlusspunkt 1 dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen im lokalen Busverkehr finanzielle Auswirkungen zur Einrichtung von Haltestelleninfrastruktur sowie zur Anpassung von Linienwegen haben, z.B. für die Anpassung von Bordsteinkanten und für Markierungsarbeiten. Hierzu wurden mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH -VGF- (Infrastruktur) schon im Vorfeld die entsprechenden Planungen abgestimmt.