Masterplan Zoologischer Garten Frankfurt - Grundsatzbeschluss, Genehmigung Raumprogramm/Freigabe Planungsmittel für Phase 1
Beschlussvorschlag
- Der beigefügte Masterplan für die bauliche und inhaltliche Zukunftsentwicklung des Zoologischen Gartens wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass sich die Umsetzung des Masterplans in drei Phasen gliedert, jeweils bestehend aus der weiteren Planung sowie der Realisierung: Phase 1: Serengeti-Anlage im Zeitraum 2025 bis 2033 Phase 2: Lomami-Anlage im Zeitraum 2026 bis 2036 Phase 3: Manú-Anlage im Zeitraum 2029 bis 2039
- Es wird zugestimmt, mit der Umsetzung des Masterplans schnellstmöglich zu beginnen. Für die erste Phase der Umsetzung (2025 bis 2033) werden zunächst Planungsmittel in Höhe von 5,63 Mio. Euro für die Serengeti Anlage benötigt. Im aktuellen Haushalt 2024/2025 stehen in der Produktgruppe 21.05 unter dem Projekt 5.010507 (Masterplan) im Jahr 2024 2,8 Mio. Euro, im Jahr 2025 1,0 Mio. Euro und 2026 800 T Euro zur Verfügung. Die Mittel für die Jahre 2024 und 2025 (3,8 Mio. Euro) werden durch Sollveränderung dem Projekt Serengeti Anlage zur Verfügung gestellt. Weitere 1,83 Mio. Euro stehen im Jahr 2025 bei dem Projekt 5.010630, Infrastruktur Zoo, zur Verfügung und werden ebenfalls per Sollveränderung zur Verfügung gestellt.
- Dem beigefügten Raumprogramm und der Planungsmittelfreigabe in Höhe von 5,63 Mio. Euro für die erste Phase zur Umsetzung des Masterplanes - Serengeti Anlage wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Gesamtkosten für die Realisierung des Masterplans vertieft zu ermitteln und diese in den kommenden Haushaltsplanaufstellungsverfahren geeignet zu berücksichtigen.
Begründung
A. Allgemeines
Zielsetzung: Basierend auf dem Vortrag des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main vom 25. Mai 2020, M 80, erging mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2. Juli 2020, § 6039, der Auftrag an den Magistrat, einen Masterplan für die bauliche und inhaltliche Zukunftsentwicklung des Frankfurter Zoos zu erstellen. Hintergrund war die Erkenntnis, dass eine substanzielle Neugestaltung von mehr als der Hälfte des Areals für die Zukunftssicherung der traditionsreichen Frankfurter Kultureinrichtung überfällig und unabdingbar notwendig war. Auf Grundlage der Konzeptstudie ZOOKUNFT2030+ (Zoo Frankfurt, 2019) wurden Leitlinien für eine derartige Umgestaltung erarbeitet und in dem vorliegenden Masterplan konkretisiert. Nach Beschlussfassung soll eine nach Zeiträumen und Umgestaltungsabschnitten gegliederte Kostenermittlung erstellt werden. Teil dieser Kostenermittlung werden unter anderem Investitionskosten (insbesondere hinsichtlich Erschließung, Baugrund, Altlasten sowie projektspezifischer Besonderheiten, wie z.B. der Überbauung der U-Bahn), Kosten der Kostengruppe (KG) 600 und KG 700 sowie die identifizierbaren Planungs- und Realisierungsrisiken sein. Ergänzend wird eine sogenannte Lebenszyklusberechnung gemäß den städtischen Vorgaben einschließlich der Darstellung von möglichen Kostenoptimierungen erstellt. Parallel zur Erstellung des Masterplans ist eine Vorabprüfung wesentlicher Rahmenbedingungen durchgeführt worden. Diese Prüfung soll die schonende und naturverträgliche Umsetzung der Einzelmaßnahmen sowie eine Berücksichtigung möglicher Einflüsse auf die lokalen, stadtklimatischen Verhältnisse sicherstellen. Dafür wurde ein botanisch-zoologisches Gutachten des Senckenberg Forschungsinstituts und Naturmuseums erstellt, das die Biodiversität auf dem Gelände des Zoologischen Gartens untersucht hat. Die aus diesem Gutachten folgenden Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Flora und Fauna sind bei den Planungen eingearbeitet worden. Für die Untersuchung möglicher Auswirkungen der Umgestaltung des Zoogeländes auf die lokalen, stadtklimatischen Verhältnisse konnte das Institut für Klima- und Energiekonzepte INKEK (Lohfelden) gewonnen werden, das jedoch keine signifikanten Veränderungen in Bezug auf das Frankfurter Stadtklima beim derzeitigen Planungsstand erwartet. In mehreren Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen und dem Denkmalamt der Stadt Frankfurt wurde zudem der Umgang mit dem Bestand behutsam pro Bereich definiert. In die Planung und Bewertung flossen sowohl Belange der Zukunftsfähigkeit des Zoos als auch die denkmalpflegerische Bedeutung des Ensembles ein. Die außergewöhnliche Bedeutung des Zoo Frankfurt besteht in der Vernetzung zur Zoologischen Gesellschaft (ZGF) und dem Fokus auf die Haltung von bedrohten Tierarten. Der Zoo soll als Bindeglied für die heimische und globale Biodiversität die Vielfalt der artenreichen Biome der Erde für Besuchende emotional erlebbar machen. Der Frankfurter Zoo positioniert sich durch den Masterplan nicht nur als ein Ort der Begegnung zwischen Mensch und Tier, sondern vor allem als Botschafter der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt (ZGF), die weltweit In-situ-Natur- und Artenschutzprojekte realisiert. Das Zusammenspiel von Zoo Frankfurt mit der In-situ-Arbeit der ZGF bei Natur- und Artenschutzprojekten stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar, welches zukünftig ein elementarer Teil der Identität des Zoo Frankfurt sein wird. Damit etabliert sich der Frankfurter Zoo noch stärker als Multiplikator und Akteur im Sinne des Natur- und Artenschutzes. Aufgrund der Struktur der Besuchenden im Zoo entstehen die besondere Möglichkeit und Verpflichtung, nicht nur fachlich interessierte Personenkreise anzusprechen, sondern im Sinne der Inklusion den gesamten Querschnitt der Gesellschaft zu erreichen. Aus der Zusammenarbeit von Zoo und ZGF ergeben sich daher auch erweiterte Entscheidungsgrundlagen für die zukünftig im Zoo geplanten Tierarten. Dabei wird stark auf eine Vergesellschaftung von Arten gesetzt. Das ermöglicht die Darstellung ganzer Lebensräume für die Besuchenden, ein anregungsreiches Umfeld für die einzelnen Tierarten und nicht zuletzt auch eine gute Ausnutzung der vorhandenen, begrenzten Flächen im Zoo Frankfurt. Ein Schwerpunkt der Masterplanung ist die Schaffung von artgerechten, gleichermaßen attraktiven Lebensräumen für die Tiere und für die Besuchenden, auch im Winter. Bisher herrscht im Frankfurter Zoo in vielen der überplanten Bereiche die Stallhaltung vor. Dies bedeutet, dass die Tiere im Winter, bei entsprechend kalten Temperaturen, nur einen beschränkten Auslauf haben. Im Zoo der Zukunft wird dies geändert werden. Ein wichtiges Ziel der Masterplanung für den Frankfurter Zoo ist, die Besuchenden für einen nachhaltigen Umgang mit unserer Umwelt und den natürlichen Lebensgrundlagen zu sensibilisieren. Dies spiegelt sich in den konkreten Konzeptionierungen für die weiter unten dargestellten Zooareale insgesamt und bei den einzelnen Gebäuden und Anlagenteilen wider.
B. Finanzielle Auswirkungen
Alternativen: keine
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Lösung: Im Zuge der Erstellung des Masterplans wurden drei Teilbereiche identifiziert, die im "Zoo der Zukunft" umgestaltet werden sollen und detailliert überplant wurden:
- Im Südwesten: Serengeti-Anlage
- Im Südosten: Lomami-Anlage
- Im Nordosten: Manú-Anlage
D. Klimaschutz
Kosten: Aufgrund des langen Planungszeitraums wird konkret nur auf die Phase 1 der Umsetzung (Serengeti -Anlage) Bezug genommen. Die weiteren Phasen müssen zu gegebener Zeit betrachtet werden. Für die Planung der Phase 1 - Serengeti-Anlage bestehend aus der großen Serengeti-Innenanlage, zwei kleineren Gebäuden für Nashornbullen, Zebrahengst, Flamingos, Erdmännchen und Stachelschweine, dem Restaurant und den Außenanlagen, wird mit einem Planungsmittelbedarf (ohne konjunkturelles Risiko) von brutto 5,63 Mio. Euro gerechnet. In der Produktgruppe 21.05 unter der Projektdefinition 5.010507 (Masterplan) stehen noch Mittel in Höhe von 1,8 Mio. Euro für 2024 und 2025 jeweils eine weitere Mio. Euro sowie in 2026 800 T Euro zur Verfügung.