Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen auf vereinseigenen Sportstätten
Beschlussvorschlag
- Die beiliegende Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 182.393,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt.
- Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482 (Investitionszuschüsse für vereinseigenen Sportstätten) im Investitionsprogramm 2024 - 2027 in Höhe von 169.385,00 € zur Verfügung. Die Deckung im konsumtiven Bereich in Höhe von 13.008,00 € erfolgt aus dem Budget des Dezernat I.
Begründung
A. Allgemeines
A. Zielsetzung: Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicherzustellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.
B. Finanzielle Auswirkungen
B. Alternativen: Keine.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
C. Lösung: Durch die Anschaffung eines Sanitärcontainers beim Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. wird vor allem für die Kinder und Jugendlichen der Hockeyabteilung ein kurzer und sicherer Weg zu den Toiletten geschaffen. Die nicht feuerbeständigen Wände im Vereinsgebäude des Frankfurter Turnverein 1860 werden zurückgebaut und durch Trockenbauwände in Brandschutzqualität ersetzt. Mit der Neugestaltung einer modernen Licht- und Beleuchtungstechnik werden die Anforderungen eines multifunktionalen Sportraums erfüllt. Durch ein außenliegendes Wärmepumpensystem wird die Klimatechnik zukünftig für eine ausreichende Luftqualität sorgen. Im Sanitärbereich wird jeweils ein Toilettenabteil für Frauen und Männer sowie eine Pissoir-Kabine errichtet. Zudem werden die Zu- und Abflussrohre ausgetauscht.
D. Klimaschutz
D. Öffentlichkeitsbeteiligung: Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: verwaltungsinterner Vorgang