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Bau von Rotlicht-/Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtgebiet Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 208 Betreff: Bau von Rotlicht-/Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtgebiet Frankfurt am Main 1. Der Durchführung der oben genannten Maßnahme wird nach Maßgabe der vorgelegten Kostenermittlung zugestimmt. 2. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 2.750.000,- € (brutto) werden bewilligt, wobei die tatsächlichen Ausgaben auf den Betrag zu begrenzen sind, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass in der Produktgruppe 16.06 und der Projektdefinition 5.003533 im Investitionsprogramm 2012 bis 2015 für die Maßnahme ein Betrag von 2.812.000,- € (brutto) enthalten ist. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass - sich die jährlichen Folgekosten im Endausbau auf 635.722,- € belaufen und - der Restbuchwert der zu modernisierenden Anlagen 0,- € aufweist. 5. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass - die Messanlagen jeweils eine Anbindung an das städtische Datennetz erhalten, - die sechs bisher noch nicht mit Digitaltechnik betriebenen Standorte auf Digitaltechnik umgerüstet werden, - die Standortfestlegung im Benehmen mit der Polizei, der Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU), der Hessischen Polizeiakademie sowie dem jeweiligen Ortsbeirat entsprechend den Vorgaben des Erlasses "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung erfolgt, - die Stadtverordnetenversammlung über die baulich hergestellten Standorte und die Anzahl der installierten Messeinsätze in den Jahren 2013 bis 2015 informiert wird. Begründung: A. Zielsetzung Regelmäßig werden stärkere Überwachungsmaßnahmen gewünscht, da sich Verkehrsteilnehmer in zunehmendem Maße nicht an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten bzw. das Rotlicht missachten. Um die Verkehrssicherheit in dieser Hinsicht perspektivisch zu verbessern, bedarf es einer spürbaren Erhöhung der Anzahl stationärer Überwachungsanlagen als wirkungsvolle Ergänzung der in den vergangenen Jahren bereits erfolgten Anstrengungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Im gesamten Stadtgebiet Frankfurt am Main waren (Stand Ende 2011) an neun Standorten stationäre Überwachungsanlagen installiert. Frankfurt am Main liegt somit im Vergleich zu anderen Großstädten deutlich unter dem Durchschnitt. Ziel des verstärkten Einsatzes von kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen ist: - eine Reduzierung der verstoßbedingten Unfallzahlen, - eine Steigerung des subjektiv empfundenen Sicherheitsgefühls der Bevölkerung, - eine Minderung der Lärmbelastung, - eine dauerhafte Entschärfung von Unfallbrennpunkten und -strecken, - eine Intensivierung der Kontrollen und hierdurch bedingt ein erhöhtes objektives und subjektives Entdeckungsrisiko, - eine größere Regelakzeptanz durch Erhöhung des Kontrolldrucks. Zum Einsatz sollen Anlagen mit digitaler Kameratechnik - vorzugsweise kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen - kommen. Diese erweitern das Spektrum an Überwachungsmöglichkeiten. Die Entscheidung für oder gegen einen Anlagentyp beruht auf einer im Einzelfall durchzuführenden, bedarfsorientierten Standortanalyse. B. Lösung Es werden 20 neue stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtmessstandorte baulich hergestellt. Die sechs bisher noch nicht mit Digitaltechnik betriebenen Standorte werden erneuert und auf Digitaltechnik umgestellt. Für die insgesamt 26 Standorte ist die Anschaffung von bis zu 15 digitalen Messeinsätzen für einen bedarfsorientierten wechselseitigen Einsatz beabsichtigt. Realisierung des Projektes: 2012 Neubau: - Friedrich-Ebert-Anlage/Ecke Hohenstaufenstraße. Es dient zur Kenntnis, dass aufgrund eines tödlichen Unfalles der Knotenpunkt Königsteiner Straße/Auf- und Abfahrt A 66 kurzfristig umgebaut und an zwei Standorten stationäre Anlagen installiert wurden. Modernisierung: - Hügelstraße/Ecke Raimundstraße, - Adickesallee/Ecke Eckenheimer Landstraße, - Darmstädter Landstraße/Geleitstraße. 2013 Neubau: Im Jahr 2013 sollen drei neue stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtmessstandorte baulich hergestellt werden. Die Ermittlung geeigneter Standorte erfolgt im jeweiligen Haushaltsjahr entsprechend der aktuellen Entwicklung von Unfallgefahrenpunkten sowie unter Beachtung der Vorgaben des Erlasses "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung. Modernisierung: - Ratswegkreisel, - Eschenheimer Tor, - Voltastraße. 2014/2015 In den Jahren 2014 und 2015 sollen 14 neue stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtmessstandorte baulich hergestellt werden. Die Ermittlung geeigneter Standorte erfolgt im jeweiligen Haushaltsjahr entsprechend der aktuellen Entwicklung von Unfallgefahrenpunkten sowie unter Beachtung der Vorgaben des Erlasses "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung. C. Alternativen Ohne das Konzept ist keine Verhaltensumkehr im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegene Zahl von Verkehrsverstößen und Verkehrsunfällen (299 Unfälle im Jahr 2010, 353 Unfälle im Jahr 2011), gerade auch durch Rotlichtverstöße, zu erreichen. D. Kosten Aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen ergeben sich folgende Kosten: Herstellungskosten Elektrotechnik (netto) 1.538.229,- € Herstellungskosten Tiefbau (netto) 87.620,- € Honorarkosten Ingenieurbüros (netto) 304.452,.- € Planungs- und Bearbeitungskosten außerhalb der HOAI (netto) 270.000,- € Unvorhergesehenes (5% netto) 110.015,- € Gesamtkosten (netto) 2.310.316,- € Mehrwertsteuer ca.19 % 439.960,- € Gesamtkosten (brutto) 2.750.000,- € Es ist folgender Mittelabfluss vorgesehen: Jahr 2012 (Soll) 2013 (Soll) 2014 (Soll) 2015 (Soll) Gesamt 516.000,- € (Reste aus 2011) 558.000,-€ 558.000,-€ 1.118.000,-€ Jahresfolgekosten: a) Stellenplanmäßige Auswirkungen - eine Stelle nach Verg. Gr. VII/VIb BAT für die Auswertungsarbeiten beim Straßenverkehrsamt mit 40.790 € mittlerem Jahreswert, - eine Stelle nach Bes. Gruppe A 9 BBO für die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes mit 49.870 € mittlerem Jahreswert. Dies ergibt insgesamt jährliche Personalkosten in Höhe von 90.660 €. b) Sachkosten Die gesamten jährlichen Betriebskosten für Instandhaltung, Instandsetzung und Energieverbrauch der Anlagen belaufen sich im Endausbau voraussichtlich auf 136.000,- €. c) Ertrag Erwartete Erträge im Endausbau pro Messeinsatz für eine Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlage bis zu 250.000,- € jährlich (standortabhängig; im Endausbau sind insgesamt bis zu 15 Messeinsätze geplant). d) Kapitalkosten Die durchschnittliche kalkulatorische Verzinsung im Endausbau beläuft sich auf jährlich 65.312,50 €. Die Gesamtkosten werden mit einem Zinssatz von 4,75 %/Jahr verzinst. (Kalkulatorische Zinsen = 0,5 x Gesamtkosten x Zinssatz). Die jährlichen Abschreibungen im Endausbau betragen 343.750,- €. Der Abschreibungsbetrag basiert auf einer planmäßigen linearen Abschreibung mit einer Nutzungsdauer von acht Jahren (Abschreibungsbetrag = Gesamtkosten/Nutzungsdauer). Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.11.2012, OF 210/4 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1763 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 9 Versandpaket: 19.09.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 208 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 208 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 4 am 30.10.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage M 208 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2012, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 208 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FAG (= Ablehnung) 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.11.2012, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER; CDU, GRÜNE und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 15. Sitzung des OBR 9 am 08.11.2012, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 208 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 08.11.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Die Vorlage M 208 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 16. Sitzung des OBR 4 am 27.11.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1763 2012 1. Der Vorlage M 208 wird unter Hinweis auf die OM 1763 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 210/4 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, auch im Ostend bzw. Bornheim auf der Wittelsbacherallee eine neue Messanlage aufzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 06.12.2012, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage M 208 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage M 208 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage M 208 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage M 208 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 18.04.2013, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 208 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2392, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 32 1

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