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Vergabe des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 20, Flurstücke 23/2 und 25/2 im Erbbaurecht zugunsten der ABG

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Abschluss eines Erbbauvertrages wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Erbbaurechtsnehmer: ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main.
  2. Erbbaugrundstück: Gemarkung Rödelheim, Bezirk 40, Flur 20, Flurstück 23/2 hält 800 m2 und Flurstück 25/2 hält 717 m2, somit insgesamt 1.517 m2.
  3. Erbbauzweck: Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofes.
  4. Erbbauzeitraum: 99 Jahre.
  5. Erbbauzins: 6 % von 109,87 €/m2 für 1.517 m2, somit insgesamt 10.000,36 € p. a., bei vierteljährlicher Zahlweise.
  6. Anpassung: Wertsicherungsklausel, Anpassung alle fünf Jahre nach dem Verbraucherpreisindex.
  7. Vorkaufsrecht: Sowohl den Grundstückseigentümern als auch dem Erbbauberechtigten steht im Verkaufsfall ein dingliches Vorkaufsrecht zu.
  8. Besondere Bedingungen: Sofern an den Grundstücken Ver- oder Entsorgungsleitungen der Stadt oder anderer Versorgungsträger vorhanden sind, verpflichtet sich der Erbbauberechtigte, zur Sicherung der Leitungen, die Eintragung persönlicher beschränkter Dienstbarkeiten im Grundbuch zu Lasten des Erbbaurechtes und zu Gunsten der Stadt oder des jeweiligen Versorgungsträgers zu bewilligen oder die Verlegung der Leitungen zu veranlassen.
  9. Kosten und Steuern: Kosten, die im Rahmen der Herstellung der Baureife anfallen, werden zunächst von der ABG getragen und im Anschluss von den Erbbaurechtsgebern anteilig der eingebrachten Grundstücksgröße erstattet.
  10. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstückgeschäften: Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Kontengruppe Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die Rodungs- und Entsorgungskosten.

Begründung

A. Allgemeines

Der derzeitig an der Straße Am Römerhof befindliche Bus-Betriebshof der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) muss innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes verlagert werden, um das jetzige Areal von ca. 5 Hektar für Wohnbebauung freizuräumen. Die Bebauung soll den Auftakt für die Entwicklung des "Römerhof-Quartiers" mit insgesamt ca. 2.000 Wohneinheiten bilden. Der entsprechende Bebauungsplan B919 "Am Römerhof" befindet sich derzeit im Verfahren. Als künftiger Standort für den neuen Bus-Betriebshof konnte das Areal der ehemaligen Baumschule der Wirtz & Glöckner UG & Co. KG in der Lorscher Straße 80 in Rödelheim gefunden werden. Die Gesamtfläche des Standortes, die überwiegend im Eigentum einer privaten Eigentümergemeinschaft steht, beträgt ca. 59.108 m2. Die Stadt besitzt dort zwei ungenutzte und nicht mehr benötigte Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 1.517 m2. Zudem befindet sich auf dem Areal ein Grundstück des Allgemeinen Almosenkastens mit einer Größe von 3.362 m2. Zur Realisierung des neuen Betriebshofes soll ein Gesamterbbaurecht begründet werden. Mit den beteiligten Parteien konnte 2019 hierzu eine Grundeinigung erzielt werden. Die aktuellen Planungen sehen neben den Stellplätzen für die Busse den Bau von Technik-, Lager- und Werkstatthallen sowie ein Verwaltungsgebäude vor. Aufgrund des geringen städtischen Anteils von lediglich 3% an der Gesamtfläche, konnte die Forderung nach der Errichtung im Passivhausstandard für die Verwaltungsgebäude nicht durchgesetzt werden. Bei der Ermittlung des Erbbauzinses wurde ein (gemäß § 9 des Bundesfernstraßengesetzes) nicht bebaubarer/mindernutzbarer Schutzstreifen entsprechend der vorhandenen Eigentumsverhältnisse berücksichtigt.

B. Finanzielle Auswirkungen

Ohne die Verlagerung des Betriebshofes kann eine Wohnbebauung im Römerhof-Quartier, so wie sie derzeit geplant wird, nicht realisiert werden.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Begründung eines Erbbaurechts zu Gunsten der ABG unter den oben genannten Bedingungen.

D. Klimaschutz

Zahlung von anteiligen Rodungs- und Entsorgungskosten in Höhe von ca. 21.098,70 Euro brutto. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 816.618,86 €.

Beratungsverlauf 10 Sitzungen

Sitzung 45
OBR 7
TO I, TOP 26
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 46
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 22
Zurückgestellt / Beraten
Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 51
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 74
Zurückgestellt / Beraten
Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 46
OBR 7
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung OA 683 2021 1. Die Vorlage M 207 wird so lange zurückgestellt, bis eine Antwort auf die OA 683 vorliegt. 2. Die Vorlage OF 559/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 47
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 683 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF
Ablehnung:
FRAKTION
Sitzung 52
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 30
Angenommen
1. Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 683 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF Frankfurter
Ablehnung:
FRAKTION ÖkoLinX-ARL
Sitzung 1
OBR 7
TO I, TOP 9
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 1
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT FRAKTION IBF
Ablehnung:
BFF-BIG ÖkoLinX-ARL Gartenpartei
Sitzung 2
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT FRAKTION IBF
Ablehnung:
BFF-BIG ÖkoLinX-ARL Gartenpartei
Sitzung 2
OBR 7
TO I, TOP 6
Abgelehnt
Die Vorlage M 207 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Grüne FDP BFF