Vergabe des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 20, Flurstücke 23/2 und 25/2 im Erbbaurecht zugunsten der ABG
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Abschluss eines Erbbauvertrages wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Erbbaurechtsnehmer: ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main.
- Erbbaugrundstück: Gemarkung Rödelheim, Bezirk 40, Flur 20, Flurstück 23/2 hält 800 m2 und Flurstück 25/2 hält 717 m2, somit insgesamt 1.517 m2.
- Erbbauzweck: Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofes.
- Erbbauzeitraum: 99 Jahre.
- Erbbauzins: 6 % von 109,87 €/m2 für 1.517 m2, somit insgesamt 10.000,36 € p. a., bei vierteljährlicher Zahlweise.
- Anpassung: Wertsicherungsklausel, Anpassung alle fünf Jahre nach dem Verbraucherpreisindex.
- Vorkaufsrecht: Sowohl den Grundstückseigentümern als auch dem Erbbauberechtigten steht im Verkaufsfall ein dingliches Vorkaufsrecht zu.
- Besondere Bedingungen: Sofern an den Grundstücken Ver- oder Entsorgungsleitungen der Stadt oder anderer Versorgungsträger vorhanden sind, verpflichtet sich der Erbbauberechtigte, zur Sicherung der Leitungen, die Eintragung persönlicher beschränkter Dienstbarkeiten im Grundbuch zu Lasten des Erbbaurechtes und zu Gunsten der Stadt oder des jeweiligen Versorgungsträgers zu bewilligen oder die Verlegung der Leitungen zu veranlassen.
- Kosten und Steuern: Kosten, die im Rahmen der Herstellung der Baureife anfallen, werden zunächst von der ABG getragen und im Anschluss von den Erbbaurechtsgebern anteilig der eingebrachten Grundstücksgröße erstattet.
- Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstückgeschäften: Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Kontengruppe Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die Rodungs- und Entsorgungskosten.
Begründung
A. Allgemeines
Der derzeitig an der Straße Am Römerhof befindliche Bus-Betriebshof der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) muss innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes verlagert werden, um das jetzige Areal von ca. 5 Hektar für Wohnbebauung freizuräumen. Die Bebauung soll den Auftakt für die Entwicklung des "Römerhof-Quartiers" mit insgesamt ca. 2.000 Wohneinheiten bilden. Der entsprechende Bebauungsplan B919 "Am Römerhof" befindet sich derzeit im Verfahren. Als künftiger Standort für den neuen Bus-Betriebshof konnte das Areal der ehemaligen Baumschule der Wirtz & Glöckner UG & Co. KG in der Lorscher Straße 80 in Rödelheim gefunden werden. Die Gesamtfläche des Standortes, die überwiegend im Eigentum einer privaten Eigentümergemeinschaft steht, beträgt ca. 59.108 m2. Die Stadt besitzt dort zwei ungenutzte und nicht mehr benötigte Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 1.517 m2. Zudem befindet sich auf dem Areal ein Grundstück des Allgemeinen Almosenkastens mit einer Größe von 3.362 m2. Zur Realisierung des neuen Betriebshofes soll ein Gesamterbbaurecht begründet werden. Mit den beteiligten Parteien konnte 2019 hierzu eine Grundeinigung erzielt werden. Die aktuellen Planungen sehen neben den Stellplätzen für die Busse den Bau von Technik-, Lager- und Werkstatthallen sowie ein Verwaltungsgebäude vor. Aufgrund des geringen städtischen Anteils von lediglich 3% an der Gesamtfläche, konnte die Forderung nach der Errichtung im Passivhausstandard für die Verwaltungsgebäude nicht durchgesetzt werden. Bei der Ermittlung des Erbbauzinses wurde ein (gemäß § 9 des Bundesfernstraßengesetzes) nicht bebaubarer/mindernutzbarer Schutzstreifen entsprechend der vorhandenen Eigentumsverhältnisse berücksichtigt.
B. Finanzielle Auswirkungen
Ohne die Verlagerung des Betriebshofes kann eine Wohnbebauung im Römerhof-Quartier, so wie sie derzeit geplant wird, nicht realisiert werden.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Begründung eines Erbbaurechts zu Gunsten der ABG unter den oben genannten Bedingungen.
D. Klimaschutz
Zahlung von anteiligen Rodungs- und Entsorgungskosten in Höhe von ca. 21.098,70 Euro brutto. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 816.618,86 €.