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1. Bebauungsplan Nr. 931 - Südlich der Mainzer Landstraße/Elektronstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 8 - Südlich der Mainzer Landstraße/Elektronstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M 187 Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 931 - Südlich der Mainzer Landstraße/Elektronstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 8 - Südlich der Mainzer Landstraße/Elektronstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB I. 1. Für das Gebiet Südlich der Mainzer Landstraße / Elektronstraße in Frankfurt am Main - Griesheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 02.09.2019 zum Aufstellungsbeschluss. I. 2. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegenen Flächen sollen für dringend benötigte Gemeinbedarfsflächen für verschiedene Schulformen sowie ergänzende soziale Infrastruktur (Kinderbetreuung) planungsrechtlich gesichert werden. Außerdem soll die Entwicklung einer öffentlichen Grünfläche im Plangebiet planerisch vorbereitet werden. II. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan SW 24a Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 931 - Südlich der Mainzer Landstraße / Elektronstraße gelegenen Flächen reduziert. III. Der vorgelegte Entwurf der Vorkaufssatzung Nr. 8 - Südlich der Mainzer Landstraße / Elektronstraße wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. und II. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet hat eine Größe von rund 2,7 ha und befindet sich in der Stadt Frankfurt am Main im Stadtteil Griesheim. Das Plangebiet wird im Norden durch die Mainzer Landstraße begrenzt und schließt im südlichen Bereich an die Akazienstraße an. Im Westen verläuft der Geltungsbereich entlang der Elektronstraße, im Osten wird das Plangebiet durch die Liegenschaften Flur 16 Flurstücke 133/8, 133/11 sowie 568/133 begrenzt. Bestand und städtebauliche Situation Das Plangebiet liegt im Stadtteil Griesheim, im Quartier Griesheim-Mitte und ist umgeben von Mischgebieten mit einer überwiegend zwei- bis sechsgeschossigen Wohnbebauung sowie vereinzelt eingestreutem Gewerbe. Weiter nördlich der Mainzer Landstraße befindet sich ein reines Wohngebiet mit viergeschossiger Bebauung in offener Bauweise. Östlich des Plangebiets ist eine Fläche für den Gemeinbedarf zu verorten. Das gesamte Plangebiet wird derzeit als gewerbliche Fläche, durch einen Kfz-Händler, genutzt. Planungsgrundlagen Regionaler Flächennutzungsplan Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands Frankfurt RheinMain stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 931 eine gemischte Baufläche - Bestand dar. Die Beikarten des Regionalen Flächennutzungsplans enthalten keine relevanten Darstellungen für den Planbereich. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 2,7 ha. Durch diese flächenmäßig geringfügige Abweichung wird die Grundkonzeption des RegFNP nicht berührt. Eine Änderung des RegFNP ist somit nicht notwendig. Bebauungspläne Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 931 - Südlich der Mainzer Landstraße / Elektronstraße wird vollständig von dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan SW 24a Nr. 1 - Elektronstraße vom 21.06.1977 überlagert und setzt im Bereich des Plangebiets Mischgebiet fest. Darüber hinaus wird das gesamte Plangebiet von dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan SW 24a Nr 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung abgedeckt, für den am 26.04.2018 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde und der auch Flächen umfasst, die deutlich über den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 931 hinausgehen. Zielstellung ist in den Gewerbegebieten großflächige Einzelhandelsbetriebe, Vergnügungsstätten und Beherbergungsbetriebe sowie in den Mischgebieten Vergnügungsstätten auszuschließen. Die zukünftige Entwicklung soll für den im Bebauungsplan Nr. 931 gelegenen Bereich mit geänderten Zielen und Zwecken der Planung erfolgen. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans SW 24a Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 931 - Südlich der Mainzer Landstraße / Elektronstraße gelegenen Flächen reduziert. Anlass, Erfordernis und Ziele Im gesamten Stadtgebiet werden unter anderem aufgrund des stetig anhaltenden Zuzuges nach Frankfurt am Main dringend neue Schulstandorte sowie Angebote zur Kinderbetreuung benötigt. Insofern soll als Zielstellung für den Bebauungsplan der Schwerpunkt auf der baulichen Entwicklung einer Grundschule, einer weiterführenden Schule sowie Möglichkeiten zur Kinderbetreuung liegen. Im Stadtteil Griesheim besteht bereits aus dem heutigen Wohnungsbestand heraus ein erhebliches Defizit bei der Versorgung mit Grundschulplätzen und Betreuungsangeboten in Kindertagesstätten, welchem auf diesem Wege abgeholfen werden soll. Das Quartier Griesheim-Mitte ist außerdem im November 2016 in das Bund-Länder Förderprogramm Stadtumbau Hessen aufgenommen worden. Zusätzliche Bedarfe ergeben sich so durch die perspektivisch neu entstehenden Wohneinheiten, die im Rahmen des Förderprogrammes über das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für das Quartier Griesheim-Mitte aufgezeigt wurden. Bei dem Areal handelt es sich um die einzige im Stadtteil Griesheim vorhandene zusammenhängende und nur gering baulich ausgenutzte Fläche mit entsprechender Größe. Daher ist es planerisch geboten, diese für die angestrebte städtebauliche Entwicklung zu sichern. Der Stadtteil Griesheim weist insgesamt einen geringen Grünflächenanteil auf, so dass als weiteres Ziel das Plangebiet der Bereitstellung einer öffentlichen Grünfläche dienen soll. Für die bislang durch eine Kfz-Händler gewerblich genutzte Fläche in der Größenordnung von rund 2.7 ha ist unter Bezugnahme auf die im Rahmen der Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms geplanten Neuausweisung von Gewerbeflächen für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Im weiteren Verfahren wird der Standort auf die verschiedenen Ansiedlungsmöglichkeiten der geplanten Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, inklusive einer geplanten öffentlichen Grünfläche, untersucht. Zu III. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 931 - Südlich der Mainzer Landstraße / Elektronstraße städtebauliche Maßnahmen durchzuführen. Mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 931 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Grundschule, einer weiterführenden Schule sowie Möglichkeiten zur Kinderbetreuung geschaffen werden. Außerdem ist es geplant eine öffentliche Grünfläche im Gebiet herzustellen. Zur Sicherung dieser Entwicklung soll für den gesamten Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 931 - Südlich der Mainzer Landstraße / Elektronstraße eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen werden. Da die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, auf den Flurstücken im Geltungsbereich der Vorkaufssatzung Nr. 8 - Südlich der Mainzer Landstraße / Elektronstraße städtebauliche Maßnahmen durchzuführen, kann sie an diesen Grundstücken ein besonderes Vorkaufsrecht geltend machen. Die durch die Vorkaufssatzung ggf. entstehenden Kosten werden aus den laufenden Haushaltsmitteln des Amtes für Bau und Immobilien, das für derartige Grundstücksgeschäfte Mittel vorhält, finanziert. Anlage 1_Lageplan (ca. 986 KB) Anlage 2_Vorkaufssatzung (ca. 545 KB) Anlage 3_Karte_Geltungsbereich (ca. 949 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.11.2019, OF 1180/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1486 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1486 2019 1. Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1180/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2019, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO II, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5009, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 61 00