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Umbau und Sanierung einer Tennisanlage in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Der Umgestaltung und Sanierung der Sportflächen des Tennisclubs Nieder Eschbach wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnungen in Höhe von insgesamt brutto 2.983.536,69 € zugestimmt.
  2. Die Finanzierung von brutto 2.983.536,69 € für die Maßnahme stellen investive Kosten dar. Die Kosten werden aus vorhandenen Mitteln des Sanierungsprogrammes ungedeckter städtischer Sportstätten (Projektdefinition 5.001363) finanziert. Die Maßnahme ist notwendig und unaufschiebbar.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von insgesamt 149.176,83 € brutto als auch mit kalkulatorischen Zinsen in Höhe von insgesamt 26.105,95 € brutto zu rechnen ist.
  4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind.

Begründung

A. Allgemeines

A. Zielsetzung Die Neugestaltung (Umbau- und Sanierungsarbeiten) auf der Tennisanlage des TuS Nieder-Eschbach sieht folgendes vor. Die Tennenplätze im Norden und Westen der Anlage bleiben erhalten, werden aber von Grund auf erneuert (Be- und Entwässerungssystem, Beläge, Ausstattung und Zäune). Der Allwetterplatz bleibt ebenfalls erhalten, wird aber anstelle eines Kunststoffbelages mit Kunststoffrasen erneuert. Im Bereich des ehemaligen Tennen- Einzelspielfeldes werden zwei Padel-Courts errichtet.

B. Finanzielle Auswirkungen

B. Alternativen keine

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

C. Lösung Zusätzlich zu der Erneuerung des Entwässerungssystems, erhalten alle Spielfelder neue Drainagen, sowie neue Beregnungsanlagen. Im Bestand gibt es keine nennenswerte Wegebeleuchtung mehr, die ebenfalls erneuert wird. Von den Sportfunktionsflächen erhalten ausschließlich die beiden Spielfelder auf dem Allwetterplatz und die zwei Padel-Courts eine Beleuchtung für eine ganzjährige Nutzung. Dabei werden ausschließlich energieeffiziente LED Leuchtmittel mit Insektenfreundlicher Farbtemperatur von 3000K eingesetzt. Für den barrierefreien Zugang sorgt eine neue Rampenanlage.

D. Klimaschutz

D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden.