Barrierefreier Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/ Gartenstraße" - Haltepunkt Stresemannallee Linie 16 Ri. Offenbach Stadtgrenze zukünftig "Friedensbrücke" hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Beschlussvorschlag
- Dem barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße" (zukünftig "Friedensbrücke") - Haltepunkt Stresemannallee Linie 16 Ri. Offenbach Stadtgrenze" und den damit verbundenen Anpassungen der Verkehrsanlagen wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für den von der Stadt zu tragenden Anteil an der Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 2.022 T€ werden bewilligt und freigegeben.
Begründung
A. Allgemeines
A. Zielsetzung Ziel der Verkehrsplanung ist es, durch ein gut vernetztes ÖPNV-System möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPNV abzuwickeln. Dem Leitziel "Mobilität für alle" folgend, wird im besonderen Maße die barrierefreie Gestaltung eingeschlossen, um mobilitätsbehinderten Menschen die selbstständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen. Ziel der Ausbauplanung des Haltepunktes der Linie 16 in der Stresemannallee am Haltestellenknoten Stresemannallee/Gartenstraße ist es, den vorhandenen Bahnsteig mit den angrenzenden Verkehrswegen so umzubauen, dass sie uneingeschränkt von mobilitätsbeeinträchtigten Personen genutzt werden können. Darüber hinaus werden die Einrichtungselemente wie Fahrgastunterstand, Sitzgelegenheiten, Haltestellenschilder, Informations- und Fahrplantafeln, Fahrkartenautomat, dynamische Fahrgastinformation (DFI), Abfallbehälter sowie die Beleuchtung und die betroffenen Lichtsignalanlagen den neuen Gegebenheiten angepasst und gemäß den aktuellen Standards modernisiert bzw. hergestellt.
B. Finanzielle Auswirkungen
B. Alternativen Um die Barrierefreiheit herzustellen, ist dieser Umbau unumgänglich. Nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG), des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sowie dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 619 vom 30.08.2001, sind die Verkehrsträger gehalten, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sukzessive eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
C. Lösung Gemäß der zwischen der VGF und den beteiligten städtischen Stellen (Amt für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsbehörde) sowie der traffiQ entwickelten und abgestimmten Planung (KGV-Sitzung 09/2018 am 11.12.2018 - TOP 10) wird die Haltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße", genauer der Haltepunkt der Linie 16 Ri. Ginnheim in der Stresemannallee, barrierefrei umgebaut. Die Notwendigkeit des straßenbaulichen Anteils der Maßnahme und somit des städtischen Anteils ergibt sich als Folge des barrierefreien Umbaus der Straßenbahnhaltestelle.