Weiteranmietung des Kinderzentrums Pfingstbornstraße nach Ersatzbau Kinderzentrum Pfingstbornstraße
Beschlussvorschlag
- Der Weiteranmietung des Kinderzentrums Pfingstbornstraße (Org. Ziffer 31), Pfingstbornstraße 70, 65931 Frankfurt - Sindlingen wird zugestimmt:
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Weiteranmietung des Kinderzentrums Pfingstbornstraße am 27.06.2023 zugestimmt hat.
- Die Mietfläche für das Kinderzentrum orientiert sich am Standard-Raumprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013, § 3871, M170).
- Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Mietaufwendungen im Erfolgsplan des Betriebs Kita Frankfurt sichergestellt ist.
Begründung
A. Allgemeines
Für das ausschließlich als Kinderzentrum genutzte Kinderzentrum Pfingstbornstraße 70, mit einer Mietfläche von 557,76 m2, besteht seit 1965 ein Mietverhältnis mit der ABG Frankfurt Holding GmbH. Aufgrund der Raumkapazitäten sind die Betreuungsgruppen um 10 Plätze reduziert. Eine Sanierung hat durch den Vermieter seit 1965 nicht stattgefunden. Aufgrund der maroden und abgängigen Gebäudesubstanz und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hat die ABG Frankfurt Holding die Entscheidung für einen Ersatzneubau getroffen.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Durch die Errichtung des Neubaus können die Kinder und Mitarbeitende aus dem maroden mit mehreren Mängeln behafteten Bestandsgebäude in ein baulich gesichertes Kinderzentrum nach den Leitlinien des Wirtschaftlichen Bauens 2023 umziehen.
D. Klimaschutz
Die Monatsnettokaltmiete entspricht in etwa dem Mittelwert der förderfähigen Kosten, die freie Träger im Rahmen der Mietkostenförderungen erhalten. Hinsichtlich Marktüblichkeit der Mietkosten lässt sich aufführen, dass zwei unmittelbar benachbarte Einrichtungen einen Mietvertrag zu gleichen oder höheren Mietpreisen abgeschlossen haben. Unser verhandelter Mietpreis ist damit marktüblich. Die Mittel stehen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Kita Frankfurt zur Verfügung.