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Kanalneubau Südsammler (Lahmeyerstraße) im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel hier: Fällung von drei Bäumen

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 29.08.2016, M 157

Betreff: Kanalneubau Südsammler (Lahmeyerstraße) im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel hier: Fällung von drei Bäumen

  1. Es dient zur Kenntnis, dass im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel durch Hessen Mobil eine Neuordnung der öffentlichen Abwasseranlagen erfolgen muss. Im Bereich der Lahmeyerstraße lässt es sich nicht vermeiden, in den Baumbestand einzugreifen. Gemäß der Anlage 1 müssen drei Platanen gefällt werden. Nach Beendigung der Kanalbaumaßnahme werden an den Standorten 2 und 3 zwei Ersatzpflanzungen vorgenommen. Am Baumstandort 1 kann aufgrund der neuen Kanaltrasse keine Ersatzpflanzung am gleichen Standort erfolgen.

  2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) in ihrer

  3. ordentlichen Sitzung am 11.07.2016 die Vorlage zur Genehmigung der Fällung von 3 Bäumen behandelt hat und der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, dieser zuzustimmen.

  4. Der Fällung der drei Platanen wird zugestimmt.

  5. An den Baumstandorten 2 und 3 sind als Ersatzpflanzungen Platanen-Hochstämme mit Stammumfang von 20 - 25 cm vorgesehen. Als Ersatz für die Platane an dem Baumstandort 1 wird in räumlicher Nähe eine Pflanzung von 6 Felsenkirschen-Hochstämmen mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm in der Wächtersbacher Straße vorgenommen. Begründung: Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) muss im Zuge der Baumaßnahme Riederwaldtunnel durch Hessen Mobil das Kanalnetz von der Borsigallee bis zu der Straße Am Riederbruch neu gestalten. Hierzu ist es erforderlich, den vorhandenen Kanal in der Lahmeyerstraße (s. Anlage 2) in Richtung der Wächtersbacher Straße geradlinig von Bauwerk 10 zu Bauwerk 11 zu verlängern. Eingebaut werden muss ein Kanal mit einem Innendurchmesser von 2 m. Dieser Abschnitt liegt außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Planfeststellungsbeschlusses für die Baumaßnahme Riederwaldtunnel. Gemäß Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt muss der Verbau der Baugruben wasserdicht hergestellt werden. Dies erfordert einen Verbau mit Spundwänden, der jegliche Wurzeln durchtrennt. Eine Standfestigkeit der drei Bäume kann somit nicht mehr gewährleistet werden. Die Fällung der drei Platanen soll in der Fällperiode November 2016 - Februar 2017 erfolgen. Die Fällung ist zu diesem Zeitpunkt erforderlich, um sicherzustellen, dass die Kanalbaumaßnahmen vor dem Bau des Riederwaldtunnels fertiggestellt sind und damit die Abwasserentsorgung sichergestellt ist. Die Kosten der Fällung der drei Platanen sowie die Kosten der Neupflanzungen trägt Hessen Mobil. Anlage 1 (ca. 843 KB) Anlage 2 (ca. 1 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 10.10.2016, OA 69 Antrag vom 10.10.2016, OF 79/11 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 31.08.2016

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 4
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION
Enthaltung:
BFF Frankfurter
Sitzung 5
OBR 11
TO I, TOP 23
Angenommen
Anregung OA 69 2016 1. Der Vorlage M 157 wird unter Hinweis auf OA 69 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 79/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 5
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 28
Angenommen
1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 69 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP
Ablehnung:
Linke FRAKTION BFF Frankfurter
Sitzung 7
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 20
Angenommen
1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 69 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP
Ablehnung:
Linke FRAKTION ÖkoLinX-ARL BFF Frankfurter