Bebauungsplan Nr. 900 - Hanauer Landstraße - westlich Osthafenplatz/Launhardtstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 14 Betreff: Bebauungsplan Nr. 900 - Hanauer
Landstraße - westlich Osthafenplatz/Launhardtstraße - hier:
Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Hanauer
Landstraße - westlich Osthafenplatz / Launhardtstraße in Frankfurt am
Main - Ostend ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden
Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 20.06.2013 zum
Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auf den Grundstücken beidseits der
Hanauer Landstraße und nördlich der Ferdinand- Happ-Straße gemischt genutzte
Stadtquartiere mit einem hohen Anteil an Wohnnutzungen und der erforderlichen
sozialen Infrastruktur zu entwickeln. Die öffentliche Erschließung und
Durchwegung ist zu verbessern beziehungsweise entsprechend der beabsichtigten
Nutzungsstruktur erstmalig zu schaffen. Für das südlich der Mayfarth-Straße gelegene
Grundstück sind die planerischen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung
zu schaffen, die zwischen den obengenannten gemischt genutzten Stadtquartieren
und der östlich angrenzenden Hafennutzung so vermitteln soll, dass die
zulässige Weiterentwicklung von Gewerbebetrieben im Osthafen nicht
eingeschränkt wird. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim
Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen
Flächennutzungsplans zu beantragen. III. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 798 - Unterhafen - wird im Westen an den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 900 - Hanauer Landstraße -
westlich Osthafenplatz / Launhardtstraße - angepasst.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebietes und räumlicher
Geltungsbereich Das etwa 12
ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Ostend beidseits der Hanauer Landstraße,
die als Rückgrat des Gebietes in den letzten Jahren einer starken
Umstrukturierung vom klassischen Gewerbegebiet hin zu einem Gebiet für
Dienstleister (Informationstechnologie- und Werbebranche) und Autohäuser
unterworfen war. Der
Geltungsbereich des Plangebiets wird im Norden durch die Bahngleise begrenzt.
Im Osten verläuft die Geltungsbereichsgrenze entlang des Flurstücks 5/10, Flur
414, und der Launhardtstraße bis zur Hanauer Landstraße und dann weiter über
den Osthafenplatz bis zum Nordbecken des Osthafens. Im Süden verläuft die
Grenze entlang der Duisburger Werft bis zur Honsellbrücke und dann im Westen
entlang der Honsellstraße bis zur Hanauer Landstraße, wo sie auf Höhe der
Hausnummer 97 (Teil des Flurstücks 190/5, Flur 414) wieder an die Bahngleise
anschließt. Anlass, Erfordernis und Ziele Die absehbare Fertigstellung der westlich des Gebiets
liegenden Europäischen Zentralbank im Jahr 2014 führte in den letzten Jahren
verstärkt zu baulichen Investitionen in ihrem Umfeld. Im Geltungsbereich wurde
ein größeres Bürogebäude für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an der
Einmündung Hanauer Landstraße / Ferdinand-Happ-Straße realisiert, ein
Projekt mit zirka 280 Einzimmerapartments nördlich der Ferdinand-Happ-Straße
steht kurz vor Baubeginn. Umsiedlungsabsichten größerer Gewerbebetriebe
(Daimler) und Umstrukturierungs- und Aufwertungsabsichten von Eigentümern
größerer zusammenhängender Flächen südlich der Hanauer Landstraße führten in
der jüngsten Vergangenheit zu Überlegungen, einzelne Teilflächen neu zu
strukturieren und aufzuwerten. Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen
Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen
ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz
prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht.
Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit Schaffung attraktiven Wohnraums
begegnet werden. Auch die Standorte beiderseits der Hanauer Landstraße können
dafür einen wichtigen Beitrag leisten. Diese Entwicklungsabsichten machen es erforderlich,
einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Plan soll die vorgenannten Entwicklungen
und Entwicklungsabsichten steuern. Dabei soll das Nebeneinander von
Hafennutzung (insbesondere Containerterminal) und höherwertigen und damit auch
sensibleren Nutzungen planungsrechtlich so geregelt werden, dass
Gewerbebetriebe in ihren gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten nicht beschränkt
werden. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) stellt die
Geltungsbereichsfläche nördlich der Ferdinand-Happ-Straße als "Fläche für den
Schienenverkehr", die Flächen zwischen Hanauer Landstraße und Mayfahrtstraße
und entlang der Launhardtstraße als "gemischte Bauflächen - Bestand" dar.
Aufgrund eines Ergänzungsverfahrens (rechtverbindlich am 17.06.2013) werden die
ehemalige Weißfläche südlich der Mayfarthstraße als "Sonderbaufläche mit
gewerblichem Charakter, Bestand (Zweckbestimmung Hafen)" und die ehemalige
Weißfläche nördlich der Hanauer Landstraße als "gemischte Baufläche"
dargestellt. Der Bebauungsplan ist somit nicht
vollständig aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt. Für die nördlich der
Ferdinand-Happ-Straße und südlich der Mayfarthstraße gelegenen Flächen sind
Änderungen des Regionalen Flächennutzungsplans von "Fläche für den
Schienenverkehr" in "gemische Baufläche" sowie von "Sonderbaufläche mit
gewerblichem Charakter, Bestand (Zweckbestimmung Hafen)" in "gewerbliche
Baufläche" erforderlich. Für den Bereich des Plangebietes gelten die
Fluchtlinienpläne F176 vom 11.05.1875, F784 vom 15.09.1911, F813 vom
19.03.1912, F1499 vom 02.01.1940 und F1048 vom 16.01.1928, die lediglich
Aussagen zu Straßen- und Baufluchtlinien enthalten. Die Zulässigkeit von
Vorhaben richtet sich für das Plangebiet im Übrigen nach § 34 BauGB.
Im Nordosten grenzt der am 11.04.2006 in Kraft
getretene Bebauungsplan Nr. 836 - Ehemaliger Güterbahnhof Ost -
unmittelbar an das Plangebiet an. Im Nordwesten schließt der am 14.05.1966 in
Kraft getretene Bebauungsplan NO 1d Nr. 1 - Bahnhof Ost - und im Westen der am
25.10.2011 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße - an das
Gebiet an. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 900 - Hanauer Landstraße - westlich Osthafen- platz /
Launhardtstraße - befindet sich teilweise im Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 798 - Unterhafen - , was eine Anpassung des
Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 798 erforderlich macht. Konzept und städtebaulicher Entwurf Bestehende Wohnnutzungen im Geltungsbereich (zum
Beispiel entlang der Launhardtstraße) sollen stabilisiert und beidseitig der
Hanauer Landstraße ergänzt werden. Aufgrund der Lärmimmissionen, bedingt durch die hohe
Verkehrsbelastung der Hanauer Landstraße und dem Gewerbelärm der
Hafennutzungen, können Wohnnutzungen unter Umständen erst in zweiter Reihe
hinter einer Pufferbebauung von weniger lärmempfindlichen gewerblichen
Nutzungen entwickelt werden. Die Notwendigkeit und Wirksamkeit eines solchen
Konzeptes wird im Bebauungsplanverfahren zu untersuchen sein. Insbesondere im Bereich der Mayfahrtstraße soll die
Situation der konfliktträchtigen nebeneinander liegenden Nutzungsarten durch
die Entwicklung gemischt genutzter Strukturen entschärft werden. Passend zu den beabsichtigten gemischten
Nutzungsstrukturen wird es erforderlich, das Erschließungs- und
Durchwegungssystem im Hinblick auf ein dichteres Netz zu überprüfen. Die neue Erschließungsqualität durch die Verlängerung
der Ferdinand-Happ-Straße und den bereits fertig gestellten Durchgang zum
Danziger Platz (U-Bahn-Ausgang) ist aufzunehmen und weiterzuentwickeln. Eine
Freiraumverbindung vom Osthafenplatz zum Danziger Platz ist in das zu
entwickelnde Freiraumkonzept zu integrieren. Großflächiger Einzelhandel und Vergnügungsstätten
sollen im gesamten Geltungsbereich ausgeschlossen werden. Zu II. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an
die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3)
BauGB zu ändern.
Zu III. Der Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen
Bebauungsplans Nr. 798 wird im Zuge der Weiterführung um den Geltungsbereich
des Bebauungsplans Nr. 900 reduziert. Anlage _Lageplan (ca. 6,8 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
18.02.2014, OA 473
Antrag vom
18.02.2014, OF
363/4 Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4
Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP
20 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 28. Sitzung des OBR 4
am 18.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 473 2014
1. Der Vorlage
M 14 wird unter Hinweis auf die OA 473 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 363/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE.
zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.
27. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 18.02.2014, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP
17 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE.
(= Annahme im Rahmen OA 473); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und
RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); SPD (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss) 28. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.03.2014, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 14 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der
Vorlage OA 473 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO I, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen
LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Annahme, OA 473 = Prüfung und
Berichterstattung) NPD (M 14 und OA 473 = Enthaltung) REP (M 14 und
OA 437 = Annahme) 30. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 18
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Der Vorlage
OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER,
ÖkoLinX-ARL und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473) und FREIE
WÄHLER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten,
RÖMER und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (=
Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 4420, 30. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 00