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Bebauungsplan Nr. 900 - Hanauer Landstraße - westlich Osthafenplatz/Launhardtstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14

Betreff: Bebauungsplan Nr. 900 - Hanauer Landstraße - westlich Osthafenplatz/Launhardtstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Hanauer Landstraße - westlich Osthafenplatz / Launhardtstraße in Frankfurt am Main - Ostend ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 20.06.2013 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auf den Grundstücken beidseits der Hanauer Landstraße und nördlich der Ferdinand- Happ-Straße gemischt genutzte Stadtquartiere mit einem hohen Anteil an Wohnnutzungen und der erforderlichen sozialen Infrastruktur zu entwickeln. Die öffentliche Erschließung und Durchwegung ist zu verbessern beziehungsweise entsprechend der beabsichtigten Nutzungsstruktur erstmalig zu schaffen. Für das südlich der Mayfarth-Straße gelegene Grundstück sind die planerischen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung zu schaffen, die zwischen den obengenannten gemischt genutzten Stadtquartieren und der östlich angrenzenden Hafennutzung so vermitteln soll, dass die zulässige Weiterentwicklung von Gewerbebetrieben im Osthafen nicht eingeschränkt wird. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zu beantragen. III. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 798 - Unterhafen - wird im Westen an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 900 - Hanauer Landstraße - westlich Osthafenplatz / Launhardtstraße - angepasst. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Das etwa 12 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Ostend beidseits der Hanauer Landstraße, die als Rückgrat des Gebietes in den letzten Jahren einer starken Umstrukturierung vom klassischen Gewerbegebiet hin zu einem Gebiet für Dienstleister (Informationstechnologie- und Werbebranche) und Autohäuser unterworfen war. Der Geltungsbereich des Plangebiets wird im Norden durch die Bahngleise begrenzt. Im Osten verläuft die Geltungsbereichsgrenze entlang des Flurstücks 5/10, Flur 414, und der Launhardtstraße bis zur Hanauer Landstraße und dann weiter über den Osthafenplatz bis zum Nordbecken des Osthafens. Im Süden verläuft die Grenze entlang der Duisburger Werft bis zur Honsellbrücke und dann im Westen entlang der Honsellstraße bis zur Hanauer Landstraße, wo sie auf Höhe der Hausnummer 97 (Teil des Flurstücks 190/5, Flur 414) wieder an die Bahngleise anschließt. Anlass, Erfordernis und Ziele Die absehbare Fertigstellung der westlich des Gebiets liegenden Europäischen Zentralbank im Jahr 2014 führte in den letzten Jahren verstärkt zu baulichen Investitionen in ihrem Umfeld. Im Geltungsbereich wurde ein größeres Bürogebäude für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an der Einmündung Hanauer Landstraße / Ferdinand-Happ-Straße realisiert, ein Projekt mit zirka 280 Einzimmerapartments nördlich der Ferdinand-Happ-Straße steht kurz vor Baubeginn. Umsiedlungsabsichten größerer Gewerbebetriebe (Daimler) und Umstrukturierungs- und Aufwertungsabsichten von Eigentümern größerer zusammenhängender Flächen südlich der Hanauer Landstraße führten in der jüngsten Vergangenheit zu Überlegungen, einzelne Teilflächen neu zu strukturieren und aufzuwerten. Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Auch die Standorte beiderseits der Hanauer Landstraße können dafür einen wichtigen Beitrag leisten. Diese Entwicklungsabsichten machen es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Plan soll die vorgenannten Entwicklungen und Entwicklungsabsichten steuern. Dabei soll das Nebeneinander von Hafennutzung (insbesondere Containerterminal) und höherwertigen und damit auch sensibleren Nutzungen planungsrechtlich so geregelt werden, dass Gewerbebetriebe in ihren gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten nicht beschränkt werden. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) stellt die Geltungsbereichsfläche nördlich der Ferdinand-Happ-Straße als "Fläche für den Schienenverkehr", die Flächen zwischen Hanauer Landstraße und Mayfahrtstraße und entlang der Launhardtstraße als "gemischte Bauflächen - Bestand" dar. Aufgrund eines Ergänzungsverfahrens (rechtverbindlich am 17.06.2013) werden die ehemalige Weißfläche südlich der Mayfarthstraße als "Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter, Bestand (Zweckbestimmung Hafen)" und die ehemalige Weißfläche nördlich der Hanauer Landstraße als "gemischte Baufläche" dargestellt. Der Bebauungsplan ist somit nicht vollständig aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt. Für die nördlich der Ferdinand-Happ-Straße und südlich der Mayfarthstraße gelegenen Flächen sind Änderungen des Regionalen Flächennutzungsplans von "Fläche für den Schienenverkehr" in "gemische Baufläche" sowie von "Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter, Bestand (Zweckbestimmung Hafen)" in "gewerbliche Baufläche" erforderlich. Für den Bereich des Plangebietes gelten die Fluchtlinienpläne F176 vom 11.05.1875, F784 vom 15.09.1911, F813 vom 19.03.1912, F1499 vom 02.01.1940 und F1048 vom 16.01.1928, die lediglich Aussagen zu Straßen- und Baufluchtlinien enthalten. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich für das Plangebiet im Übrigen nach § 34 BauGB. Im Nordosten grenzt der am 11.04.2006 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 836 - Ehemaliger Güterbahnhof Ost - unmittelbar an das Plangebiet an. Im Nordwesten schließt der am 14.05.1966 in Kraft getretene Bebauungsplan NO 1d Nr. 1 - Bahnhof Ost - und im Westen der am 25.10.2011 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße - an das Gebiet an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 900 - Hanauer Landstraße - westlich Osthafen- platz / Launhardtstraße - befindet sich teilweise im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 798 - Unterhafen - , was eine Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 798 erforderlich macht. Konzept und städtebaulicher Entwurf Bestehende Wohnnutzungen im Geltungsbereich (zum Beispiel entlang der Launhardtstraße) sollen stabilisiert und beidseitig der Hanauer Landstraße ergänzt werden. Aufgrund der Lärmimmissionen, bedingt durch die hohe Verkehrsbelastung der Hanauer Landstraße und dem Gewerbelärm der Hafennutzungen, können Wohnnutzungen unter Umständen erst in zweiter Reihe hinter einer Pufferbebauung von weniger lärmempfindlichen gewerblichen Nutzungen entwickelt werden. Die Notwendigkeit und Wirksamkeit eines solchen Konzeptes wird im Bebauungsplanverfahren zu untersuchen sein. Insbesondere im Bereich der Mayfahrtstraße soll die Situation der konfliktträchtigen nebeneinander liegenden Nutzungsarten durch die Entwicklung gemischt genutzter Strukturen entschärft werden. Passend zu den beabsichtigten gemischten Nutzungsstrukturen wird es erforderlich, das Erschließungs- und Durchwegungssystem im Hinblick auf ein dichteres Netz zu überprüfen. Die neue Erschließungsqualität durch die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße und den bereits fertig gestellten Durchgang zum Danziger Platz (U-Bahn-Ausgang) ist aufzunehmen und weiterzuentwickeln. Eine Freiraumverbindung vom Osthafenplatz zum Danziger Platz ist in das zu entwickelnde Freiraumkonzept zu integrieren. Großflächiger Einzelhandel und Vergnügungsstätten sollen im gesamten Geltungsbereich ausgeschlossen werden. Zu II. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zu ändern. Zu III. Der Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 798 wird im Zuge der Weiterführung um den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 900 reduziert. Anlage _Lageplan (ca. 6,8 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 18.02.2014, OA 473 Antrag vom 18.02.2014, OF 363/4 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 22.01.2014

Beratungsverlauf 8 Sitzungen

Sitzung 27
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 20
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Piraten Römer
Sitzung 28
OBR 4
TO I, TOP 20
Angenommen
Anregung OA 473 2014 1. Der Vorlage M 14 wird unter Hinweis auf die OA 473 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 363/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Linke
Sitzung 27
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 11
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Römer
Sitzung 28
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 15
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Piraten Römer
Sitzung 28
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 17
Angenommen
1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP Elf Piraten Römer
Ablehnung:
Linke SPD Freie Wähler
Sitzung 28
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 14 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 473 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Römer
Sitzung 29
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD FDP Elf Piraten Römer
Ablehnung:
Linke Freie Wähler
Sitzung 30
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 18
Angenommen
1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD FDP Elf Piraten Römer ÖkoLinX-ARL REP
Ablehnung:
Linke Freie Wähler
Enthaltung:
NPD

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